EU als Anleiheemittent: Europäische Kommission emittiert im zweiten Halbjahr 2023 langfristige EU-Bonds im Wert von 40 Mrd. EUR

Die Europäische Kommission plant langfristige EU-Bonds im Wert von 40 Mrd. EUR im zweiten Halbjahr 2023 zu emittieren, um die Erholung der EU über das Instrument NextGenerationEU weiter zu finanzieren, der Ukraine mit Unterstützung zur Seite zu stehen und Mittel für andere wichtige Programme bereitzustellen.

Die aufgebrachten Mittel werden dafür verwendet, Zahlungen im Zusammenhang mit NextGenerationEU zu tätigen, die Ukraine im Rahmen des EU-Programms Makrofinanzhilfe+ zu unterstützen und zusätzlichen Zahlungsbedarf zu decken, der sich aus anderen bestehenden EU-Programmen wie dem europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und der Makrofinanzhilfe (MFA) ergibt.

Die Kommission wird weiterhin im Rahmen ihres einheitlichen Finanzierungsansatzes Anleihen als sogenannte einheitliche EU-Bonds ausgeben. Im Dezember letzten Jahres führte die Kommission diesen Ansatz ein, der Teil der Bemühungen zur Festigung ihrer Marktpräsenz und zur Weiterentwicklung zu einem mit staatlichen Emittenten auf einer Stufe stehenden Emittenten ist.

In Kombination mit dem in der ersten Jahreshälfte erfolgreich umgesetzten Finanzierungsziel (80 Mrd. EUR) werden die EU-Emissionen 2023 durch die in der zweiten Hälfte dieses Jahres geplanten Finanzierungen 120 Mrd. EUR und damit das Niveau des Jahres 2022 erreichen.Das Finanzierungsziel der Kommission für das restliche Jahr wurde auf der Grundlage der Auszahlungen festgelegt, die voraussichtlich an diverse Begünstigte – insbesondere an die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität – zu leisten sind. Derzeit schließen die EU-Mitgliedstaaten die Umgestaltung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne ab. Sie tragen dabei neuen Mittelzuweisungen Rechnung, beantragen zusätzliche Darlehen oder stellen sich auf neue Prioritäten (einschließlich REPowerEU) ein. Die Auszahlungen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität dürften daher im Jahr 2024 wieder zunehmen.

Im Rahmen der Emissionen der Kommission werden auch künftig grüne NextGenerationEU-Anleihen zur Finanzierung der grünen Komponente der Aufbau- und Resilienzfazilität begeben. Die Kommission wird dabei weiterhin sorgfältig prüfen, ob mit den Erlösen aus der Emission grüner NextGenerationEU-Anleihen auch tatsächlich grüne Ausgaben gemäß dem einschlägigen Rahmen getätigt werden.

Damit die Liquidität am Sekundärmarkt für EU-Bonds weiter gesteigert wird, arbeitet die Kommission einen Rahmen aus, mit dem bis Ende 2023 festgelegt wird, wie Anlegern auf elektronischen Plattformen für EU-Wertpapiere Kursofferte unterbreitet werden sollen. Die Kommission beginnt auch damit, eine Fazilität zur besseren Nutzung von EU-Bonds als Instrument für Rückkaufvereinbarungen aufzubauen. Sie rechnet damit, diese Entwicklung Anfang 2024 praktisch umzusetzen.

Die Europäische Kommission schlug im Zuge der Überprüfung des EU-Haushaltsrahmens für den Zeitraum 2024-2027 am 20. Juni die Fazilität für die Ukraine vor. Durch dieses spezielle Finanzierungsinstrument wird die Ukraine ab 2024 bis 2027 kohärente, vorhersehbare und flexible Unterstützung – auch als Darlehen über diesen Zeitraum (in Höhe von voraussichtlich 33 Mrd. EUR) – erhalten. Wird der Vorschlag angenommen, werden sich dessen Auswirkungen auf das Finanzierungsvolumen der Europäischen Kommission in den kommenden halbjährlichen Finanzierungsplänen widerspiegeln.

Hintergrund

Die Europäische Kommission nimmt im Namen der Europäischen Union Mittel an den internationalen Kapitalmärkten auf und gibt diese im Rahmen verschiedener Anleiheprogramme an Mitgliedstaaten und Drittländer weiter. EU-Anleihen werden aus dem EU-Haushalt garantiert, wobei die Beiträge zum EU-Haushalt eine unbedingte rechtliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten gemäß den Verträgen darstellen.

Seit Januar 2023 emittiert die Europäische Kommission EU-Bonds mit einheitlicher Wertpapierbezeichnung, anstatt Anleihen mit verschiedenen Bezeichnungen für einzelne Programme zu begeben. Im Anschluss werden die Erlöse nach den in den geltenden Vereinbarungen festgelegten Verfahren den betreffenden Programmen zugewiesen.

Neben weiterer Unterstützung für andere EU-Programme, für die Mittel über NextGenerationEU aufgebracht werden, hat die Kommission den EU-Mitgliedstaaten über die seit Mitte 2021 begebenen EU-Bonds im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bisher Finanzhilfen und Darlehen in Höhe von 153,38 Mrd. EUR gewährt.

Darüber hinaus hat die Kommission 9 Mrd. EUR im Rahmen des Programms Makrofinanzhilfe+ an die Ukraine ausgezahlt. Bevor dieses mit 18 Mrd. EUR für das gesamte Jahr 2023 ausgestattete Programm anlief, erhielt die Ukraine im Jahr 2022 MFA-Soforthilfedarlehen in Höhe von 7,2 Mrd. EUR. Im Vorfeld hatte die EU der Ukraine seit 2014 durch fünf MFA-Programme mehr als 5 Mrd. EUR bereitgestellt.

Im Rahmen des Programms Makrofinanzhilfe gewährt die EU Partnerländern, die sich in einer Zahlungsbilanzkrise befinden, mittel- bis langfristige Darlehen oder Finanzhilfen oder eine Kombination daraus. Empfänger von Makrofinanzhilfe sind u. a. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Jordanien, das Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien und die Ukraine.

Weitere Informationen

EU-Finanzierungsplan Juli-Dezember 2023

Website „EU als Anleiheemittent“


Zařazenoút 27.06.2023 14:06:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/3494&language=de
langde
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