Trinidad und Tobago als nichtkooperierendes Land
Die Kommission hat heute beschlossen, die Republik Trinidad und Tobago als bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei) nichtkooperierendes Land einzustufen und ihr eine „rote Karte“ auszuhändigen.
Der heutige Beschluss stützt sich auf die IUU-Verordnung der EU, die einen Rahmen für die Zusammenarbeit mit Ländern zur Bekämpfung der IUU-Fischerei vorsieht und sicherstellt, dass nur legal gefangene Fischereierzeugnisse Zugang zum EU-Markt haben.
Mangelnde Fortschritte bei der Behebung schwerwiegender Mängel
Die Aufnahme des Landes in die Liste ergibt sich aus den mangelnden Fortschritten bei der Behebung der gravierenden Mängel, die in dem im April 2016 angenommenen Beschluss über die Vorabeinstufung von Trinidad und Tobago als nichtkooperierendes Land aufgezeigt wurden. Trotz der Unterstützung der EU für Trinidad und Tobago im Rahmen des IUU-Dialogs, sowohl bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens als auch bei der Überwachung, Kontrolle und Überwachung, hat das Land keine ausreichenden Fortschritte erzielt, um die Anforderungen der IUU-Vorschriften zu erfüllen. Insbesondere hat Trinidad und Tobago weder einen angemessenen Rechtsrahmen zur Regelung der Tätigkeiten der nationalen Fischereiflotte in und außerhalb der Gewässer unter nationaler Gerichtsbarkeit noch der Tätigkeiten von Fischereifahrzeugen von Drittländern in nationalen Häfen erlassen. Weitere anhaltende Mängel betreffen das Fehlen einer angemessenen Kontrolle über die nationale Fischereiflotte und die ausländischen Fischereiflotten, die einen Hafen im Land anlaufen, sowie das Fehlen der erforderlichen Maßnahmen zur Einstellung und Verhinderung der IUU-Fischerei.
Nächste Schritte
Die Kommission wird ihren Dialog mit den Behörden der Republik Trinidad und Tobago fortsetzen, um das Land bei der Behebung der festgestellten Mängel zu unterstützen.
Im Anschluss an das Verfahren zur Einstufung als nichtkooperierendes Land hat die Kommission dem Rat vorgeschlagen, Trinidad und Tobago gemäß Artikel 33 der IUU-Verordnung förmlich in die Liste aufzunehmen.
Hintergrund
Die EU ist der weltweit größte Einführer von Fischereierzeugnissen. Die Bekämpfung der IUU-Fischerei ist Teil der Maßnahmen der EU im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Sie ist der Beitrag der EU zu Ziel 14 zur Beendigung der IUU-Fischerei und zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen. Der von der Kommission verfolgte Null-Toleranz-Ansatz gegenüber der IUU-Fischerei ist integraler Bestandteil des europäischen Grünen Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie.
Die Kommission arbeitet mit Partnerländern zusammen, um die Fischereipolitik zu verbessern und sicherzustellen, dass alle Staaten ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen.
IUU-Fischerei ist eine der größten Bedrohungen für die nachhaltige Nutzung lebender aquatischer Ressourcen und gefährdet die Grundlage der gemeinsamen Fischereipolitik und die internationalen Bemühungen der EU um eine bessere Meerespolitik. Die IUU-Fischerei stellt auch eine große Gefahr für die Meeresumwelt, die Nachhaltigkeit der Fischbestände und die biologische Vielfalt der Meere dar. Durch die Verfolgung des europäischen Grünen Deals und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und ihres Ziels der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen verfolgt die Kommission einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber der IUU-Fischerei.
Der Gesamtwert der IUU-Fischerei wird auf 10-20 Mrd. EUR pro Jahr geschätzt. Jedes Jahr werden zwischen 11 und 26 Millionen Tonnen Fisch illegal gefangen, was mindestens 15 % der weltweiten Fänge entspricht.
Für weiterführende Informationen
Fragen und Antworten zur Nichtmitarbeit der Republik Trinidad und Tobago im Bereich der IUU-Fischerei
Website der Kommission zur illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU)
Quote
Zařazeno | po 25.09.2023 13:09:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/4589&language=de |
lang | de |
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