Kommission begrüßt vorläufige Einigung über die Verbesserung der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Chemikalien

Vorläufige Einigung über die CLP-Verordnung gefährlicher Chemikalien

Die Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP). Die neuen Maßnahmen verbessern zwar das Funktionieren des EU-Marktes für Produkte, die gefährliche Chemikalien enthalten, doch werden die neuen Maßnahmen Verbraucher, Arbeitnehmer und die Umwelt besser schützen. Der überarbeitete Text wird auch die Identifizierung gefährlicher Stoffe und Gemische auf EU-Ebene beschleunigen. Die Überarbeitung wird die Kommunikation über gefährliche Chemikalien, auch für online verkaufte Chemikalien, verbessern. Sie enthält auch Vorschriften für den Verkauf von Nachfüllen und bietet mehr Flexibilität bei der Verwendung der Etiketten.

Klarere Vorschriften und Kennzeichnungen für gefährliche Chemikalien zum besseren Schutz der Verbraucher und der Umwelt

Die Überarbeitung der CLP-Verordnung wird zu folgenden Verbesserungen führen:

  • Aktualisierte Regeln für die Einstufung komplexer Stoffe (Stoffe, die mehr als einen Bestandteil enthalten, bekannt als „MOCS“). Das Parlament und der Rat einigten sich auf eine spezifische Ausnahmeregelung für Pflanzenextrakte, einschließlich ätherischer Öle, mit einer fünfjährigen Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch die Kommission.
  • Besserer Schutz der Verbraucher beim Online-Kauf gefährlicher Chemikalien. Auf den Websites müssen die gefährlichen Eigenschaften der Produkte angezeigt werden.
  • Klarere Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien, auch für Online-Verkäufe. Mit der Überarbeitung werden beispielsweise Werbeanforderungen und eine minimale Schriftgröße für gefährliche Chemikalien eingeführt.
  • Die Möglichkeit für Unternehmen, Faltetiketten und digitale Kennzeichnungen zu verwenden, während wichtige Sicherheitsinformationen und die Gefahrenpiktogramme weiterhin auf der Verpackung vorhanden sein werden.
  • Neben den Mitgliedstaaten und der Industrie wird die Kommission auch das Recht haben, Vorschläge für die Einstufung potenziell gefährlicher Stoffe auszuarbeiten. Dadurch wird die Identifizierung gefährlicher Stoffe beschleunigt.
  • Erstmals Vorschriften für nachfüllbare Chemikalien, um den sicheren Verkauf von Haushaltschemikalien in loser Schüttung zu unterstützen. Dies wird auch zu einer Verringerung von Verpackungen und folglich von Verpackungsabfällen führen.
  • Giftnotrufzentralen werden bessere und schnellere Informationen für medizinische Notfälle erhalten.

Die Überarbeitung der CLP-Verordnung wird den Übergang der europäischen Industrie, einschließlich KMU, zu nachhaltigen Chemikalien fördern und sie dabei unterstützen, weltweit Vorreiter für eine zukunftssichere Chemie zu werden. Die Überarbeitung der CLP-Verordnung ist ein wichtiges Ergebnis der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, die ein wichtiger Baustein des europäischen Grünen Deals ist.

Nächste Schritte

Das Europäische Parlament und der Rat werden die neue Verordnung nun förmlich annehmen. Nach seiner förmlichen Annahme tritt er 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Hintergrund

Ziel der CLP-Verordnung ist es, Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien zu schützen und den freien Verkehr von Stoffen und Gemischen im Binnenmarkt zu gewährleisten. Die CLP-Verordnung verpflichtet Hersteller, Importeure oder andere Unternehmen in der Wertschöpfungskette, ihre gefährlichen Chemikalien vor dem Verkauf entsprechend einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Durch Piktogramme und Hinweise auf Etiketten informiert die CLP-Verordnung Verbraucher und Fachleute über die Gefahren dieser Chemikalien, damit sie beim Kauf oder beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien gut informiert sind und welche Vorsichtsmaßnahmen sie bei ihrer Verwendung zu befolgen haben. Der freie Verkehr im Binnenmarkt ist gewährleistet, da die Vorschriften in der gesamten EU gleich sind.

Die CLP-Verordnung bildet die Grundlage für viele Rechtsvorschriften in allen EU-Rechtsvorschriften zum Risikomanagement von Chemikalien. Die CLP-Verordnung bestimmt auf wissenschaftlicher Grundlage, ob ein Stoff oder ein Gemisch als gefährlich eingestuft und gekennzeichnet werden sollte. Sie setzt in der EU das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) um.

Nach ihrer Annahme werden die vereinbarten Änderungen der heutigen Verordnung sowie die neuen Gefahrenkriterien für endokrine Disruptoren und persistente und toxische Chemikalien in der Umwelt, die bereits seit April dieses Jahres gelten, eine bessere Kommunikation und Ermittlung chemischer Gefahren gewährleisten.

Für weiterführende Informationen

Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP)

Delegierter Rechtsakt zur Festlegung neuer Gefahrenklassen

Fragen und Antworten zur Überarbeitung der CLP-Verordnung (ab 19. Dezember 2022)

Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit

Quote

Die heutige Einigung ist eine sehr gute Nachricht für unsere Bürgerinnen und Bürger, denn sie ist ein Schritt hin zu einem Null-Schadstoff-Europa und einer schadstofffreien Umwelt. Mehr und klarere Informationen über gefährliche Chemikalien werden es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sicherere Entscheidungen zu treffen und in medizinischen Notfällen eine bessere Prävention und Behandlung zu treffen. Eine schnellere Einstufung von Chemikalien als gefährlich ermöglicht ihr ordnungsgemäßes Management, so dass das Risiko bei ihrer Verwendung so gering wie möglich gehalten wird.
Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, erklärte:u 2023-12-04

Die chemische Industrie ist von entscheidender Bedeutung für die industrielle Zukunft Europas. Es braucht einen fließenden Binnenmarkt, der unseren Unternehmen Sicherheit und Umfang bietet. Mit dieser Überarbeitung verbessern wir die Einstufung gefährlicher Chemikalien im Binnenmarkt, wobei die Besonderheiten von Pflanzenextrakten, einschließlich ätherischer Öle, gewahrt werden. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Etiketten für alle klarer sind, unter anderem durch eine bessere Nutzung digitaler Instrumente, um die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Kommissar Thierry Breton, zuständig für den Binnenmarkt 2023-12-04


Zařazenoút 05.12.2023 19:12:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/6381&language=de
langde
guid/IP/23/6381/

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