Assoziierungsabkommen mit Andorra und San Marino
Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, hat heute dem Rat (Allgemeine Angelegenheiten) das Ergebnis der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen der EU mit Andorra und San Marino vorgelegt. Er teilte den Mitgliedstaaten mit, dass auf der Ebene der Verhandlungsführenden eine Einigung erzielt wurde.
Im Abkommen sind die Beteiligung Andorras und San Marinos am Binnenmarkt der EU sowie eine Zusammenarbeit in anderen Politikbereichen vorgesehen. Der vorgesehene Zugang zum Binnenmarkt ist im Umfang mit dem vergleichbar, über den Norwegen, Island und Liechtenstein im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen. Von der Angleichung Andorras und San Marinos an den Rahmen des EU-Binnenmarkts werden alle Seiten profitieren.
Dies ist ein wichtiger Meilenstein. Zum einen wird damit das in Artikel 8 des Vertrags über die Europäische Union verankerte Ziel der EU umgesetzt, besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft zu entwickeln, und zum anderen entspricht er dem erklärten Interesse dieser beiden Länder am Aufbau engerer Beziehungen zur EU.
Das Assoziierungsabkommen wird sich auf folgende wesentlichen Elemente stützen:
- Es sieht die Teilnahme dieser beiden Länder an einem homogenen erweiterten Binnenmarkt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und unter Einhaltung derselben Regeln vor.
Es umfasst auch den Bereich der Finanzdienstleistungen. Der Zugang zum Binnenmarkt in diesem Bereich wird schrittweise erfolgen und hängt letztlich von einer erfolgreichen Prüfung der Robustheit des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens der assoziierten Staaten ab. Die Einhaltung des EU-Besitzstands im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche ist dabei Voraussetzung, und die Europäischen Aufsichtsbehörden werden im Prüfungsprozess eine zentrale Rolle spielen.
- Gleichzeitig wird ein Rahmen für die Entwicklung und Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse geschaffen, z. B. Forschung und Entwicklung, Bildung, Sozialpolitik, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Kultur oder regionale Zusammenarbeit.
- Außerdem wird mit dem Assoziierungsabkommen ein kohärenter, wirksamer und effizienter institutioneller Rahmen geschaffen, der Folgendes umfasst:
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- die kohärente Auslegung und Anwendung des Abkommens im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
- einen Streitbeilegungsmechanismus für Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des Abkommens mit dem Europäischen Gerichtshof als letztlich entscheidender Instanz
Im Einklang mit den Verhandlungsrichtlinien von 2014 trägt das Assoziierungsabkommen der speziellen Situation Andorras und San Marinos sowie ihren Besonderheiten Rechnung, die sich aus ihrer Nähe zu den benachbarten EU-Mitgliedstaaten, ihrer geografischen Lage, ihrer Größe und ihrer relativ kleinen Bevölkerungsgröße ergeben. Dies spiegelt sich in einer Reihe von Anpassungen sowie in mehreren Übergangsfristen für die Umsetzung und Anwendung von Teilen des EU-Besitzstands wider.
Nächste Schritte
Alle Seiten werden nun die vereinbarten Texte im Einklang mit ihren jeweiligen Verfahren weiterbehandeln. Die Kommission wird dem Rat Beschlussvorschläge für die Unterzeichnung und den Abschluss des Assoziierungsabkommens vorlegen, denen das Europäische Parlament zustimmen muss.
Hintergrund
Am 16. Dezember 2014 genehmigte der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) die Aufnahme von Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit Andorra, Monaco und San Marino. Die Kommission übernahm die Zuständigkeit für diese Verhandlungen im Januar 2022.
In seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2022 forderte der Rat die Kommission auf, die Verhandlungen bis Ende 2023 abzuschließen. Von März 2022 bis Dezember 2023 fanden 49 Verhandlungsrunden statt. Dabei wurden erhebliche Fortschritte erzielt, sodass die Verhandlungen in der vergangenen Woche auf Ebene der Verhandlungsführenden zum Abschluss gebracht werden konnten.
Weitere Informationen
Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, auf der Pressekonferenz am 12. Dezember 2023
Quote
Zařazeno | út 12.12.2023 12:12:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/23/6522&language=de |
lang | de |
guid | /IP/23/6522/ |