Handel mit Dienstleistungen im Rahmen der WTO
Der Handel mit Dienstleistungen hat mit dem Inkrafttreten der neuen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) nun neue Impulse bekommen und wird erleichtert und vereinfacht. Die neuen Vorschriften gelten für eine große und vielfältige Gruppe von WTO-Mitgliedern, darunter Industrie-, Entwicklungs- sowie am wenigsten entwickelte Länder, auf die zusammengenommen 92 % des weltweiten Handels mit Dienstleistungen entfallen.
Mit den in der Gemeinsamen Initiative zur internen Regulierung von Dienstleistungen vereinbarten Regeln werden die Genehmigungsanforderungen gestrafft und Erleichterungen für verfahrenstechnische Hürden eingeführt, mit denen Unternehmen auf der ganzen Welt – insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KKMU) – konfrontiert sind. Dieses Übereinkommen wird dazu beitragen, die Kosten des globalen Handels mit Dienstleistungen um mehr als 110 Mrd. EUR jährlich zu senken, indem die Transparenz, Effizienz und Vorhersehbarkeit der Genehmigungs- und Qualifikationsanforderungen und -verfahren gewährleistet werden.
Weniger Bürokratie, mehr Handel
Der Dienstleistungssektor ist der größte und am schnellsten wachsende Sektor der heutigen Wirtschaft. In der EU entfallen auf Dienstleistungen rund 75 % des BIP und der Beschäftigung, während der Handel mit Dienstleistungen 25 % des BIP der EU ausmacht und mehr als 20 Millionen Arbeitsplätze sichert. Die weltweiten Ausfuhren von Dienstleistungen belaufen sich auf mehr als 6 Bio. EUR, was 23 % des Gesamtwelthandels entspricht. Darüber hinaus hat der Handel mit Dienstleistungen einen bedeutenden und vielschichtigen Entwicklungsnutzen, da Entwicklungsländer ihre Ausfuhren mit Dienstleistungen auf direktem Wege diversifizieren können.
Durch die im Rahmen dieser gemeinsamen Initiative vereinbarten klaren Regeln im Hinblick auf Genehmigungen und Zulassungen wird der Handel mit Dienstleistungen erheblich erleichtert. Dies gilt insbesondere für KKMU und Unternehmerinnen, die in der Regel nicht über die gleichen Ressourcen zur Erfüllung der komplexen Anforderungen verfügen, die für die Tätigkeit auf ausländischen Märkten erforderlich sind.
Die Vorschriften tragen auch zur digitalen Agenda bei, da Bereiche wie Telekommunikation, Computerdienstleistungen, Ingenieurwesen und Banken davon profitieren können. Zudem enthält ein Text der WTO erstmals eine verbindliche Bestimmung über die Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Hintergrund
71 WTO-Mitglieder, darunter die EU, wenden die neuen Regeln nun an.
Jedes WTO-Mitglied geht im Rahmen der WTO Verpflichtungen ein, und in der sogenannten Liste der spezifischen Verpflichtungen wird dargelegt, welche Behandlung es ausländischen Dienstleistern zukommen lässt. Die Mitglieder, die sich an dieser gemeinsamen Initiative beteiligen, haben ihre Listen durch die Integration der neuen Vorschriften zur internen Regulierung erweitert. Die neuen Vorschriften, die auf dem sogenannten Meistbegünstigungsprinzip beruhen, kommen Dienstleistern aller WTO-Mitgliedsländer zugute.
Quote
Zařazeno | út 27.02.2024 09:02:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/1141&language=de |
lang | de |
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