Kommission legt dem Rat Assoziierungsabkommen mit Andorra und San Marino vor

Assoziierungsabkommen mit Andorra und San Marino

Die Kommission hat heute Vorschläge für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung sowie den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Andorra sowie San Marino vorgelegt. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Ratifizierung des Abkommens und ein wichtiger Meilenstein für die Bemühungen der EU, besondere Beziehungen zu den Nachbarländern aufzubauen.

Das Assoziierungsabkommen soll Andorra und San Marino die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ermöglichen und die Zusammenarbeit auch in anderen Politikbereichen stärken. Den beiden Staaten soll ein ähnlicher Zugang zum Binnenmarkt gewährt werden wie Norwegen, Island und Liechtenstein im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Dies entspricht auch dem erklärten Interesse dieser beiden Länder am Aufbau engerer Beziehungen zur EU.

Das Assoziierungsabkommen umfasst folgende Kernelemente:

  • Es sieht die Teilnahme der beiden Länder an einem homogenen erweiterten Binnenmarkt unter gleichen Wettbewerbsbedingungen und unter Einhaltung derselben Regeln vor.
  • Der Zugang zum Binnenmarkt im Bereich der Finanzdienstleistungen wird schrittweise erfolgen und hängt letztlich von einer erfolgreichen Prüfung der Robustheit des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens der assoziierten Staaten ab. In dem Prüfungsprozess werden die Europäischen Aufsichtsbehörden eine zentrale Rolle spielen.
  • Mit dem Assoziierungsabkommen wird ein Rahmen für die Entwicklung und Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse wie Forschung und Entwicklung, Bildung, Sozialpolitik, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Kultur oder regionale Zusammenarbeit geschaffen.
  • Es schafft einen kohärenten, wirksamen und effizienten institutionellen Rahmen, der Folgendes umfasst:
    • die kohärente Auslegung und Anwendung des Assoziierungsabkommens im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und
    • einen Streitbeilegungsmechanismus für die Auslegung und Anwendung des Assoziierungsabkommens, mit dem Europäischen Gerichtshof als letztlich entscheidender Instanz.

Im Einklang mit den Verhandlungsrichtlinien von 2014 trägt das Assoziierungsabkommen der besonderen Lage Andorras und San Marinos sowie ihren Besonderheiten Rechnung, die sich aus ihrer Nähe zu den benachbarten EU-Mitgliedstaaten, ihrer Größe und der Bevölkerungszahl ergeben. Dies spiegelt sich in einer Reihe von Anpassungen sowie in mehreren Übergangsfristen für die Umsetzung und Anwendung von Teilen des EU-Besitzstands wider.

Nächste Schritte

Sobald der Rat grünes Licht gibt, können die EU, Andorra und San Marino das Assoziierungsabkommen unterzeichnen, das dann an das Europäischen Parlament zur Zustimmung weitergeleitet wird. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments kann der Rat einen Beschluss über den Abschluss erlassen. Sobald Andorra und San Marino ihre Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben, kann das Assoziierungsabkommen in Kraft treten.

Hintergrund

Am 16. Dezember 2014 genehmigte der Rat (Allgemeine Angelegenheiten) die Aufnahme von Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit Andorra, Monaco und San Marino. Im Januar 2022 übernahm die Kommission die Zuständigkeit für diese Verhandlungen.

In seinen Schlussfolgerungen vom Juni 2022 forderte der Rat die Kommission auf, die Verhandlungen bis Ende 2023 abzuschließen. Von März 2022 bis Dezember 2023 fanden 49 Verhandlungsrunden statt. Dabei wurden erhebliche Fortschritte erzielt, sodass die Verhandlungen im Dezember 2023 auf Ebene der Verhandlungsführenden zum Abschluss gebracht werden konnten.

Weitere Informationen

Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau, auf der Pressekonferenz am 12. Dezember 2023

Entwürfe für Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und den Abschluss des Assoziierungsabkommens mit Andorra und San Marino

Quote

Uns allen ist bewusst, wie wichtig es ist, die Partnerschaften mit unseren Nachbarn und anderen Ländern, die dieselben Werte teilen, zu festigen. Von der Angleichung Andorras und San Marinos an den Rahmen des EU-Binnenmarkts werden alle beteiligten Parteien profitieren. Darüber hinaus sind die heutigen Vorschläge der Kommission an den Rat ein wichtiger Schritt zur Festigung und Stärkung unserer politischen Beziehungen.
Maroš Šefčovič, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal, interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau 2024-04-25


Zařazenopá 26.04.2024 16:04:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/2286&language=de
langde
guid/IP/24/2286/

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