EU sagt humanitäre Hilfe in Höhe von 201 Mio. € zu
Die Kommission stellt 201 Mio. € an humanitärer Hilfe bereit, um die am stärksten von der humanitären Krise in Burkina Faso, Kamerun, Tschad, Mali, Mauretanien, Niger und Nigeria betroffenen Menschen zu unterstützen. Die Ankündigung erfolgt anlässlich des Treffens hoher Beamter zur Sahelzone und dem Tschadseebecken in Brüssel, an dem Kommissionsmitglied Janez Lenarčič teilnimmt.
Mit den Mitteln werden Maßnahmen für Ernährungssicherheit und die Bekämpfung von Unterernährung, für Gesundheitsversorgung und -schutz, Wasser-, Sanitärversorgungs- und Hygienemaßnahmen, Unterkünfte und Bildungsmaßnahmen sowie die Beförderung von humanitären Helfern und Hilfsgütern zu abgelegenen und unzugänglichen Orten finanziert. Die humanitäre Hilfe der EU bleibt auf Länder und Gebiete ausgerichtet, die unmittelbar von Instabilität und anhaltenden Konflikten betroffen sind, einschließlich der westafrikanischen Küstenländer, die die Auswirkungen der Situation in der zentralen Sahelzone mehr und mehr zu spüren bekommen. Mit den Finanzmitteln werden humanitäre Projekte in folgenden Ländern unterstützt:
– Burkina Faso (26,9 Mio. €);
– Kamerun (21 Mio. €);
– Tschad (57,9 Mio. €, einschließlich der neu zugewiesenen 8,7 Mio. € als Reaktion auf die Folgen des Konflikts in Sudan für die Nachbarländer und weitere 3,1 Mio. € für eine humanitäre Luftbrücke der EU im Osten, sowie die ursprünglichen 45,3 Mio. €, die Kommissionsmitglied Lenarčič bei seinem Besuch Ende Januar 2024 angekündigt hatte);
– Mali (24 Mio. €);
– Mauretanien (5,7 Mio. €, einschließlich der Aufstockung um 3 Mio. €, die im Januar 2024 als Reaktion auf die steigende Zahl malischer Flüchtlinge in Mauretanien bereitgestellt wurden);
– Niger (24,6 Mio. €);
– Nigeria (31,5 Mio. €).
Mit den Mitteln wird auch die Bewältigung von Epidemien und Bevölkerungsbewegungen unterstützt, und zwar durch die Bereitstellung von 2,4 Mio. € über das Notfallinstrumentarium, ein Instrument für plötzlich auftretende Krisen, das speziell für Notfallmaßnahmen für schutzbedürftige Menschen außerhalb der EU bestimmt ist.
Hintergrund
Die humanitäre Lage, mit der die Menschen in den Ländern der Sahelzone und der Tschadseeregion konfrontiert sind, ist alarmierend. Im Jahr 2024 waren mehr als 35 Millionen Menschen in Burkina Faso, Kamerun, Tschad, Mali, Mauretanien, Niger und Nigeria und somit ein Fünftel der Bevölkerung in den Ländern der zentralen Sahelzone (Burkina Faso, Mali, Niger) auf humanitäre Hilfe angewiesen. Dennoch stehen zur Bewältigung der Krise nicht genug Mittel zur Verfügung: 2023 standen für die drei Länder der zentralen Sahelzone nur etwa ein Drittel der erforderlichen Mittel für humanitäre Hilfe bereit.
Instabilität und Gewalt sind die Hauptursachen der humanitären Krise, die dramatische Folgen für den Schutz der betroffenen Menschen, aber auch für ihre Ernährungssicherheit und die Grundversorgung hat und zu Vertreibungen führt.
Die Nahrungsmittel- und Ernährungskrise ist eine der schlimmsten Folgen der andauernden bewaffneten Konflikte. In den beiden Regionen dürften zwischen Juni und August 2024 mehr als 46 Millionen Menschen von einer Nahrungsmittelkrise betroffen sein. Besorgniserregend ist sowohl das Ausmaß als auch die Schwere der Nahrungsmittelkrise. Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre ist die Anzahl der betroffenen Menschen um 105 % gestiegen.
Ein weiterer verheerender Aspekt ist die Zahl derer, die gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. In den Ländern der Sahelzone und der Tschadseeregion leben inzwischen mehr als 10 Millionen Binnenvertriebene und Flüchtlinge. Die zahlreichen Angriffe auf die Zivilbevölkerung haben zu Vertreibungen geführt, was sich auch auf den Zugang zu Bildung auswirkt. Bis März dieses Jahres waren mehr als 12 000 Schulen aufgrund der unsicheren Lage geschlossen, was mehr als 2,2 Millionen Kinder betraf.
Die Bereitstellung von Hilfe und der Zugang zur lokalen Bevölkerung in Konfliktgebieten ist nach wie vor nur eingeschränkt möglich. Vorgaben von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen und von regulären Streitkräften führen häufig zu Zugangsverweigerungen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Zivilisten, bürokratischen Hindernissen, willkürlichen Inhaftierungen von humanitärem Personal, Entführungen und anderen Formen von Vergeltungsmaßnahmen. Die humanitäre Gemeinschaft ist nach wie vor zugegen, aber die humanitäre Hilfe reicht nicht aus, um den Bedarf zu decken, und die Möglichkeit der humanitären Akteure, lebensrettende Hilfe zu leisten, wird in einigen Fällen auch durch nationale Vorschriften behindert. Der Bedarf muss sowohl durch humanitäre Hilfe als auch durch Entwicklungshilfe gedeckt werden.
Weitere Informationen
Burkina Faso – Europäische Kommission (europa.eu)
Kamerun – Europäische Kommission (europa.eu)
Tschad – Europäische Kommission (europa.eu)
Mali – Europäische Kommission (europa.eu)
Mauretanien – Europäische Kommission (europa.eu)
Niger – Europäische Kommission (europa.eu)
Nigeria – Europäische Kommission (europa.eu)
Sahelzone – Europäische Kommission (europa.eu)
Humanitäre Luftbrücke der EU – Europäische Kommission (europa.eu)
Notfallinstrumentarium – Europäische Kommission (europa.eu)
Quote
Zařazeno | út 28.05.2024 12:05:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/2902&language=de |
lang | de |
guid | /IP/24/2902/ |