Einheitliches Patentsystem: Mehr als 27,000 einheitliche Patente
Im ersten erfolgreichen Jahr der Anwendung des einheitlichen Patentsystems hat das Europäische Patentamt (EPA) bereits mehr als 27,000 einheitliche Patente registriert. Dies bedeutet, dass im Durchschnitt fast jedes vierte erteilte europäische Patent (23 %) in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt. Diese Quote nimmt ebenfalls stetig zu. Die Aufnahmequote liegt bei fast 50 % bei den in Dänemark und Polen ansässigen Antragstellern und bei etwa 40 % in Spanien. Die meisten Patente werden für Medizintechnik (31 %), Tiefbau (6 %) und Verkehr (5 %) erteilt.
Bislang wurden etwa 350 Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (UPC) eingeleitet. Dieses neue Gericht ermöglicht nunmehr unter bestimmten Bedingungen zentralisierte Verfahren nicht nur für einheitliche Patente, für die das UPC die ausschließliche Zuständigkeit hat, sondern auch für nicht einheitliche europäische Patente.
Das im Juni 2023 eingeführte einheitliche Patent spielt eine entscheidende Rolle bei der Vollendung des europäischen Binnenmarkts für Patente und ist zu einem bahnbrechenden Wandel für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU geworden. Das System erleichtert den Unternehmen den Schutz ihrer Innovationen und bietet eine zentrale Anlaufstelle für den Erwerb und die Durchsetzung von Patenten in Europa. Dies ermöglicht es den Unternehmen, Kosten zu sparen und den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts macht Patentstreitigkeiten auch weniger aufwändig und kostspielig und schafft gleichzeitig mehr Rechtssicherheit.
Derzeit beteiligen sich 17 EU-Mitgliedstaaten am einheitlichen Patentsystem, auf das rund drei Viertel des BIP der EU entfallen. Das System steht auch anderen Mitgliedstaaten offen. In Kürze wird Rumänien das 18. teilnehmende Mitglied.
Darüber hinaus will die Kommission das System durch die Schaffung eines einheitlichen ergänzenden Schutzzertifikats weiter stärken, das die einheitliche Erweiterung einheitlicher Patentrechte für bestimmte zugelassene Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel ermöglicht.
Hintergrund
Das einheitliche Patentsystem beruht auf zwei EU-Verordnungen (der Verordnung über den einheitlichen Patentschutz und der Verordnung über die einheitliche Sprachenregelung für Patente) und einem internationalen Übereinkommen zwischen den EU-Ländern zur Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts. Das Übereinkommen wurde Anfang 2023 ratifiziert, sodass das einheitliche Patentsystem am 1. Juni 2023 in Kraft treten konnte.
Patenteintragungen werden vom Europäischen Patentamt (EPA) verwaltet. Um ein einheitliches Patent zu erhalten, meldet ein Anmelder zunächst ein europäisches Patent nach den üblichen Regeln und Verfahren des EPA an. Nach Erteilung des Europäischen Patents kann der Patentinhaber beim EPA beantragen, diesem Patent innerhalb eines Monats nach Erteilung eine einheitliche Wirkung zuzuerkennen, was zu einem einheitlichen Patent führt, das in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten ohne zusätzliche Validierungsanforderungen gilt.
Für weiterführende Informationen
Website des einheitlichen Patentsystems der Kommission
EPA-Webseiten zum einheitlichen Patentsystem
Website des Einheitlichen Patentgerichts
Quote
Zařazeno | pá 31.05.2024 12:05:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3045&language=de |
lang | de |
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