Kommission prüft Teil-Übernahme von PPF Telecom durch e& eingehend auf drittstaatliche Subventionen

Prüfung auf drittstaatliche Subventionen

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um die Übernahme der alleinigen Kontrolle über PPF Telecom Group B.V. („PPF“) durch Emirates Telecommunications Group Company PJSC („e&“) auf der Grundlage der Verordnung über drittstaatliche Subventionen zu untersuchen. Die Kommission hat vorläufig Bedenken, dass e& drittstaatliche Subventionen erhalten haben könnte, die den EU-Binnenmarkt möglicherweise verzerren.

e& ist ein staatlich kontrolliertes Telekommunikationsunternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten („VAE“). PPF ist ein europäisches Telekommunikationsunternehmen, das zur PPF-Gruppe gehört.

Vorläufige Bedenken der Kommission

Die Vorprüfung ergab hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass e& drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren.

Bei diesen Subventionen handelt es sich um eine von den VAE gewährte unbegrenzte Garantie und ein von Banken, die von den VAE kontrolliert werden, gewährtes Darlehen. Beide dürften die Übernahme unmittelbar erleichtert haben. Laut der Verordnung über drittstaatliche Subventionen führen solche Subventionen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verzerrung des Binnenmarkts. Die Kommission hat Bedenken, dass e& die Übernahme infolge der Subventionen leichter durchführen konnte und dass die Subventionen eine Verbesserung der künftigen Wettbewerbsposition des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens in der EU bewirken, vor allem durch Vorzugsbedingungen bei der Finanzierung der Tätigkeiten in der EU.

Im Rahmen der eingehenden Prüfung wird die Kommission folgende Fragen prüfen:

  • Haben die drittstaatlichen Subventionen das Übernahmeverfahren tatsächlich oder potenziell negativ beeinflusst? Möglicherweise haben sich die Subventionen auf das Ergebnis des Übernahmeverfahrens ausgewirkt, indem e& in die Lage versetzt wurde, andere Interessenten abzuschrecken oder zu überbieten bzw. die Übernahme überhaupt vorzunehmen.
  • Haben die drittstaatlichen Subventionen den Binnenmarkt in Bezug auf die Tätigkeiten des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens tatsächlich oder potenziell negativ beeinflusst?

Das Vorhaben wurde am 26. April 2024 bei der Kommission angemeldet. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 15. Oktober 2024, einen Beschluss erlassen. Das eingeleitete Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen

e& mit Sitz in den VAE ist ein staatlich kontrolliertes Telekommunikationsunternehmen, das Telekommunikationsdienste z. B. im Mobilfunk anbietet.

PPF mit Sitz in Tschechien ist ein Telekommunikationsunternehmen mit Tätigkeiten in Tschechien, Bulgarien, Ungarn, Serbien (Yettel) und der Slowakei (O2). Dazu gehören Telekommunikationsunternehmen und die zugrunde liegende Infrastruktur. Insgesamt bedient PPF in diesem Sektor mehr als 10 Millionen Kunden.

Verfahren nach der Verordnung über drittstaatliche Subventionen

Die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten gilt seit dem 12. Juli 2023. Sie ermöglicht es der Kommission, durch drittstaatliche Subventionen verursachte Verzerrungen zu beheben, sodass die EU gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen gewährleisten und zugleich offen für Handel und Investitionen bleiben kann.

Nach der Verordnung müssen Unternehmen Zusammenschlüsse bei der Kommission anmelden, wenn mindestens eines der fusionierenden Unternehmen, das erworbene Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen in der EU niedergelassen ist und in der EU einen Umsatz von mindestens 500 Mio. EUR erzielt, und wenn den beteiligten Unternehmen in den drei Jahren vor dem Zusammenschluss insgesamt drittstaatliche finanzielle Zuwendungen von mindestens 50 Mio. EUR gewährt wurden.

Am Ende ihrer eingehenden Prüfung kann die Kommission i) von dem Unternehmen vorgeschlagene Verpflichtungszusagen annehmen, wenn die Verzerrung dadurch vollständig und wirksam beseitigt wird, ii) den Zusammenschluss untersagen oder iii) einen Beschluss, keine Einwände zu erheben, erlassen.

Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register der Kommission unter der Nummer FS.100011 veröffentlicht.

Quote

Heute leiten wir die erste eingehende Prüfung eines Zusammenschlusses auf der Grundlage der Verordnung über drittstaatliche Subventionen ein – sie betrifft die Übernahme von Teilen von PPF Telecom durch Emirates Telecommunications. Dank der Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten können wir gegen Subventionen vorgehen, die Drittstaaten für den Erwerb von Unternehmen in der EU gewähren. Unser Prüfverfahren wird zeigen, ob e& drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den fairen Wettbewerb im Telekommunikationssektor verzerren könnten.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für Wettbewerbspolitik 2024-06-09


Zařazenoút 11.06.2024 10:06:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3166&language=de
langde
guid/IP/24/3166/

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