Vorläufige Bewertung des Zahlungsantrags Spaniens durch die
Die Kommission hat heute eine vorläufige positive Bewertung für 60 der 61 Etappenziele und Zielwerte im Zusammenhang mit dem vierten Zahlungsantrag Spaniens abgegeben, das 10 Mrd. EUR (ohne Vorfinanzierung) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Herzstück von NextGenerationEU, abrufen möchte.
Vorläufige positive Bewertung aller Zielwerte bis auf eine Ausnahme
Bei diesem Zahlungsantrag geht es um wichtige Schritte zur Umsetzung von 34 Reform- und 26 Investitionsvorhaben, die für die Menschen und Unternehmen in Spanien positive Veränderungen in den Bereichen grüner und digitaler Wandel, Rentensystem, Forschung, Entwicklung und Innovation, allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, Digitalisierung öffentlicher Dienste, Forst- und Wasserwirtschaft sowie interregionale Zusammenarbeit bewirken werden.
Die wichtigsten Maßnahmen im Rahmen dieses Zahlungsantrags sind:
- Reformen zugunsten von KMU und Unternehmen: Spanien hat ein Gesetz über Unternehmensgründungen und ein zweites über Start-up-Unternehmen verabschiedet. Diese neuen Vorschriften sollen die Gründung und das Wachstum hochinnovativer Start-up-Unternehmen begünstigen und ausländische Unternehmer und Investoren anlocken. Reformen zur Förderung von forstwirtschaftlichen Investitionen in Spanien zugunsten der Wiederherstellung von Küstengebieten:
- Spanien hat seine Waldstrategie gebilligt und Flussufer von über 200 km Länge wiederhergestellt, was über 40 000 Menschen zugutekommt, die nun besser vor Hochwasserrisiken geschützt sind.
Aktivierung des Aussetzungsverfahrens
Die Kommission hat festgestellt, dass ein Zielwert noch nicht erreicht wurde. Dabei handelt es sich um Investitionen in die Digitalisierung von Unternehmen (C13.I3/T201, „Akteure des Wandels“). Aus diesem Grund setzt die Kommission nun das in Artikel 24 Absatz 6 der ARF-Verordnung vorgesehene Verfahren der „Zahlungsaussetzung“ in Gang.
Wie in der ARF-Verordnung festgelegt und in der Mitteilung vom 21. Februar 2023 über die Umsetzung erläutert, erhalten die Mitgliedstaaten bei diesem Verfahren mehr Zeit, um noch ausstehende Etappenziele zu erfüllen, und außerdem eine Teilzahlung für diejenigen Etappenziele, die bereits zufriedenstellend erreicht sind.
Die nächsten Schritte
Die Kommission hat ihre vorläufige positive Bewertung der Etappenziele und Zielwerte, die sie als zufriedenstellend erreicht erachtet, an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt, der nun innerhalb von vier Wochen dazu Stellung nehmen muss.
Gleichzeitig hat die Kommission Spanien die Gründe mitgeteilt, weshalb ihres Erachtens der Zielwert für Investitionen in die Digitalisierung von Unternehmen nicht zufriedenstellend erreicht worden ist. Spanien hat nun einen Monat Zeit, um der Kommission eine Stellungnahme vorzulegen.
Nachdem der WFA eine Stellungnahme zur vorläufigen positiven Bewertung vorgelegt hat und die Stellungnahme Spaniens geprüft wurde, fasst die Kommission einen Beschluss über die Zahlung, woraufhin die Mittel an Spanien fließen können.
Sollte die Kommission auch nach der Stellungnahme Spaniens an ihrer Einschätzung festhalten, dass der fragliche Zielwert nicht zufriedenstellend erreicht worden ist, wird sie einen Teil der Zahlung aussetzen. Grundlage für die Ermittlung des ausgesetzten Betrags ist die Methode der Kommission für Zahlungsaussetzungen (gemäß Anhang II der Mitteilung vom 21. Februar 2023), die für alle Mitgliedstaaten gilt.
Spanien hat sodann sechs Monate Zeit, um das noch ausstehende Etappenziel zu erreichen. Nach Ablauf dieser Frist prüft die Kommission, ob der Zielwert in zufriedenstellender Weise erreicht worden ist. Ist dies der Fall, hebt sie die Aussetzung auf und veranlasst die Zahlung des ausgesetzten Betrags.
Hintergrund
Der spanische Aufbau- und Resilienzplan umfasst 111 Reformen und 142 Investitionen, die 595 Etappenziele und Zielwerte abdecken. Im Rahmen des Plans werden 163 Mrd. EUR bereitgestellt, davon 79,8 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen und 83,2 Mrd. EUR in Form von Darlehen.
Weitere Informationen zum spanischen Plan, insbesondere auch eine Landkarte mit den Projekten, die in Spanien aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gefördert werden, sind hier abrufbar.
Weitere Informationen
Vorläufige Bewertung des zweiten Zahlungsantrags Spaniens durch die Kommission
Vorläufige Bewertung des vierten Zahlungsantrags Spaniens durch die Kommission
Aufbau- und Resilienzplan Spaniens
Zusammenfassung des Plans, der Plan in voller Länge und sonstige Dokumente
Stand in den Ländern - Momentaufnahme
Aufbau- und Resilienzfazilität
Aufbau- und Resilienzfazilität
Aufbau- und Resilienzfazilität – Landkarte der geförderten Projekte
Aufbau- und Resilienzscoreboard
Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität
Die EU als Anleiheemittent
Zařazeno | st 12.06.2024 17:06:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/2947&language=de |
lang | de |
guid | /IP/24/2947/ |