Umstrukturierungsbeihilfe von 1,3 Mrd. EUR
Die Europäische Kommission hat eine von Dänemark und Schweden geplante Umstrukturierungsbeihilfe für Scandinavian Airlines System AB („SAS“) in Höhe von bis zu 1,3 Mrd. EUR (15 Mrd. SEK) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch die Maßnahme kann das Unternehmen seine langfristige Rentabilität wiederherstellen, und gleichzeitig werden Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten.
Umstrukturierungsbeihilfe
Im Oktober 2020 genehmigte die Kommission auf der Grundlage des Befristeten COVID-19-Rahmens eine Rekapitalisierung von SAS in Höhe von rund 833 Mio. EUR (9,5 Mrd. SEK) durch Dänemark und Schweden. Das Gericht der Europäischen Union erklärte die Genehmigung für nichtig, woraufhin die Kommission im November 2023 einen neuen Genehmigungsbeschluss für die Rekapitalisierung erließ. Trotz der Beihilfe gelang es SAS nicht, wieder profitabel zu werden, sodass das Unternehmen im zweiten Halbjahr 2022 Insolvenz anmeldete. SAS musste umstrukturiert werden: Schweden und Dänemark legten der Kommission einen Umstrukturierungsplan vor, der staatliche Beihilfen umfasst.
Vorgesehen ist darin ein Maßnahmenpaket zur Verkleinerung der SAS-Flotte, zur Netzoptimierung, zur Verringerung der Kosten und der finanziellen Belastung sowie zur Einnahmensteigerung. Schweden und Dänemark unterstützen den Plan über verschiedene Instrumente und Beträge. Er ist erforderlich, um SAS wieder rentabel zu machen. Die Nachfrage nach Flugreisen hat sich seit der COVID-19-Pandemie langsamer erholt als erwartet, und auch die negativen Auswirkungen der Invasion der Ukraine durch Russland sind zu spüren.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahmen auf der Grundlage ihrer Leitlinien für die Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten geprüft Sie ist u. a. zu folgenden Ergebnissen gelangt:
- Die Beihilfe trägt zur Entwicklung des Luftverkehrs innerhalb Skandinaviens sowie nach bzw. ab Skandinavien bei, wodurch die Luftverkehrsanbindung abgelegener Inseln und anderer Standorte sowie die internationale Anbindung Schwedens und Dänemarks an die anderen Mitgliedstaaten und weitere internationale Ziele gewährleistet wird. Indem SAS durch die Umsetzung des Umstrukturierungsplans seine Rentabilität wiederherstellen kann, trägt die Beihilfe zur Vermeidung von Härten und Marktversagen bei.
- Mit den Umstrukturierungsmaßnahmen werden die Hauptgründe für die finanziellen Schwierigkeiten von SAS angegangen, insbesondere durch Schuldenabbau, Flotten- und Netzoptimierung sowie Kostensenkungen, ohne die SAS, das auch in den USA ein Insolvenzverfahren durchläuft, mit großer Wahrscheinlichkeit abgewickelt werden müsste.
- Die Beihilfe ist angemessen, da SAS einen Eigenbeitrag von rund 4,1 Mrd. EUR (47,3 Mrd. SEK) leistet, in erster Linie in Form von neuem Eigenkapital und neuen Wandelanleihen eines Konsortiums aus privaten Finanz- und Industrieinvestoren sowie in Form von Schuldenabschreibungen und Flugzeugfinanzierungsleasing. Darüber hinaus leisten auch über 200 000 SAS-Anteilseigner und nachrangige Gläubiger vorschriftsgemäß einen Beitrag im Rahmen der Lastenverteilung, da all ihre Anteile bzw. nachrangigen Schuldtitel abgeschrieben werden sollen; der Beihilfebetrag verringert sich dadurch.
- Die Beihilfe ist mit Vorkehrungen verbunden, um Wettbewerbsverfälschungen im Binnenmarkt zu begrenzen. So hat SAS zugesagt, seine Präsenz auf dem Luftverkehrsmarkt insgesamt zu verringern, indem i) die Flotte verkleinert wird, ii) Vermögenswerte veräußert werden und iii) eine erhebliche Anzahl an Zeitnischen, u. a. an wichtigen koordinierten EU-Flughäfen, freigegeben wird.
Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die von Dänemark und Schweden geplante Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.
Hintergrund
Nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, können die Mitgliedstaaten Unternehmen in Schwierigkeiten unter ganz bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Sie können ihnen beispielsweise bis zu sechs Monate lang Rettungsbeihilfen gewähren. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen die Beihilfen entweder zurückgezahlt oder es muss ein Umstrukturierungsplan zur beihilferechtlichen Prüfung bei der Kommission angemeldet werden. Umstrukturierungsbeihilfen werden nur genehmigt, wenn der Umstrukturierungsplan gewährleistet, dass das Unternehmen ohne weitere staatliche Unterstützung wieder rentabel wird und einen angemessenen Beitrag zu den Umstrukturierungskosten leistet. Zudem muss der Plan Ausgleichsmaßnahmen (insbesondere strukturelle Maßnahmen oder Verhaltensmaßregeln) vorsehen, um etwaigen beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen zu begegnen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.SA.110687 and SA.110688 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Quote
Zařazeno | pá 28.06.2024 16:06:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3509&language=de |
lang | de |
guid | /IP/24/3509/ |