Bewertung des vierten Zahlungsantrags der Slowakei durch die
Die Kommission hat heute eine positive vorläufige Bewertung zum vierten Zahlungsantrag der Slowakei abgegeben, die 799 Mio. EUR (ohne Vorfinanzierung) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Herzstück von NextGenerationEU, abrufen möchte.
Nachdem die Kommission den am 15. Dezember 2023 eingereichten Zahlungsantrag der Slowakei geprüft hat, ist sie zu dem Schluss gekommen, dass das Land die im Durchführungsbeschluss des Rates für die vierte Tranche festgelegten 15 Etappenziele in zufriedenstellender Weise erreicht hat.
Der Zahlungsantrag deckt wichtige Schritte bei der Umsetzung von 15 Reformen ab, die positive Veränderungen für die Menschen und Unternehmen in der Slowakei in den Bereichen nachhaltiger Verkehr, inklusive und moderne Bildung, Gesundheitsversorgung und Nachhaltigkeit des Rentensystems bewirken werden.
Wichtigste Maßnahmen im Rahmen des Zahlungsantrags:
- Lehrplan: Die Slowakei hat ein staatliches Grundschulprogramm verabschiedet, das die Voraussetzungen für die Einführung neuer Lehrpläne für die Primar- und Sekundarstufe I schafft. Der neue Lehrplan enthält modernisierte und höhere Standards bei den grundlegenden Lernzielen.
- Gesundheitsversorgung: Die Slowakei hat die Effizienz und Verfügbarkeit ihres Notfallversorgungsnetzes verbessert; nun wird davon ausgegangen, dass für 90 % der Bevölkerung innerhalb von 15 Minuten Notdienste bereitgestellt werden können.
Wie geht es weiter?
Die Kommission hat ihre vorläufige Bewertung, wonach die Slowakei die Etappenziele und Zielwerte für diesen Zahlungsantrag erreicht hat, an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt, der nun innerhalb von vier Wochen dazu Stellung nehmen muss. Sobald dies geschehen ist und die Kommission die Zahlung beschlossen hat, können die Mittel an die Slowakei fließen.
Hintergrund
Der slowakische Aufbau- und Resilienzplan enthält viele verschiedene Investitions- und Reformmaßnahmen (weitere Informationen zum slowakischen Plan, insbesondere auch eine Landkarte mit den Projekten, die in der Slowakei aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gefördert werden, finden Sie hier). Er wird durch Finanzhilfen in Höhe von 6,4 Mrd. EUR finanziert. Dem heute vorläufig gebilligten Zahlungsantrag ging ein dritter Zahlungsantrag der Slowakei voraus, der am 24. November 2023 von der Kommission gebilligt wurde und am 21. Dezember 2023 in eine Auszahlung an die Slowakei mündete.
Mit dem aktuellen Zahlungsantrag werden sich die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität an die Slowakei gezahlten Mittel auf 3,5 Mrd. EUR erhöhen (darin eingerechnet sind 823 Mio. EUR, die das Land im Oktober 2021 als Vorfinanzierung erhalten hat, und die am 13. Dezember 2023 im Rahmen von REPowerEU geleistete Vorauszahlung von 80,5 Mio. EUR).
Darüber hinaus überwacht die Kommission die weitere Umsetzung anderer zuvor bewerteter Etappenziele und Zielwerte, einschließlich des Etappenziels 15.5 „ Paket von Gesetzen zur Korruptionsbekämpfung und zur Stärkung der Integrität und Unabhängigkeit des Justizsystems“. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Legislativänderungen des slowakischen Strafgesetzbuchs und anderer damit zusammenhängender Gesetze vom 8. Februar 2024 der verfassungsrechtlichen Überprüfung durch das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik unterliegen, wodurch auch die Wirksamkeit einiger dieser Bestimmungen ausgesetzt wurde.
Weitere Informationen
Vorläufige Bewertung des vierten Zahlungsantrags aus der Slowakei durch die Kommission
Aufbau- und Resilienzplan der Slowakei
Zusammenfassung des Plans, vollständiger Plan und sonstige Dokumente
Stand in den Ländern – Momentaufnahme
Aufbau- und Resilienzfazilität
Aufbau- und Resilienzfazilität – Landkarte der geförderten Projekte
Aufbau- und Resilienzscoreboard
Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität
Die EU als Anleiheemittent
Zařazeno | po 01.07.2024 17:07:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3504&language=de |
lang | de |
guid | /IP/24/3504/ |