Staatliche Beihilfe
Die Europäische Kommission hat eine von Bulgarien geplante Umstrukturierungsbeihilfe für das Postunternehmen Bulgarian Posts in Höhe von bis zu 25,51 Mio. EUR (50 Mio. BGN) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Durch die Maßnahme kann das Unternehmen seine langfristige Rentabilität wiederherstellen, und gleichzeitig werden Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich gehalten.
Die Umstrukturierungsbeihilfe
Bulgarian Posts hat ein im Mai 2023 von der Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigtes Rettungsdarlehen in Höhe von 26,5 Mio. EUR (50 Mio. BGN) von Bulgarien erhalten.
Am 21. Dezember 2023 hat Bulgarien bei der Kommission eine Umstrukturierungsbeihilfe zur Unterstützung eines Umstrukturierungsplans für Bulgarian Posts angemeldet, die in Form einer Umwandlung des Rettungsdarlehens in Eigenkapital gewährt werden soll. Der Umstrukturierungsplan enthält ein Maßnahmenpaket zur Straffung des Betriebs, zur Optimierung des Netzes und zur Kostensenkung. Gleichzeitig wird Bulgarian Posts Dienstleistungen im Bereich der Telemedizin und Verwaltung für andere öffentliche Stellen entwickeln und über sein flächendeckendes Netz zur Verfügung stellen und so Bürgern in entlegenen, nicht gut angebundenen Gebieten Zugang zu diesen Dienstleistungen ermöglichen.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahmen auf der Grundlage ihrer Leitlinien für die Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten geprüft und ist u. a. zu folgenden Ergebnissen gelangt:
- Die Beihilfe trägt zu dem Ziel von gemeinsamem Interesse bei, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wie die Erbringung von Universalpostdienstleistungen für Bürger in Bulgarien zu gewährleisten, da Bulgarian Posts durch den Umstrukturierungsplan die Möglichkeit erhält, seine Rentabilität wiederherzustellen.
- Die Umstrukturierungsmaßnahmen setzen bei den Problemen an, die Bulgarian Posts in finanzielle Schwierigkeiten gebracht haben, indem Bulgarian Posts in die Modernisierung und Optimierung seines Netzes investieren, Personalkosten reduzieren und mittels neuer Angebote und Dienstleistungen in den Postfilialen auch seine Abhängigkeit vom schrumpfenden Briefpostmarkt verringern wird.
- Die Maßnahmen sind angemessen, da Bulgarian Posts einen Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten von rund 26,78 Mio. EUR (52,49 Mio. BGN) in Form von Bankdarlehen, Zinseinsparungen und Projektfinanzierungen leistet.
- Die Beihilfe ist mit Vorkehrungen verbunden, um Wettbewerbsverfälschungen im Binnenmarkt zu begrenzen. So hat sich Bulgarian Posts verpflichtet, anderen Betreibern, die Universalpostdienstleistungen und andere, nicht in diese Kategorie fallende Leistungen anbieten, Zugang zu seinem Netz zu gewähren.
Auf dieser Grundlage ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass die bulgarische Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.
Hintergrund
Nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, können die Mitgliedstaaten Unternehmen in Schwierigkeiten unter ganz bestimmten Voraussetzungen unterstützen. Sie können ihnen bis zu sechs Monate lang Rettungsbeihilfen gewähren. Vor Ablauf dieses Zeitraums müssen die Mitgliedstaaten diese Beihilfen entweder zurückzahlen oder einen Umstrukturierungsplan zur beihilferechtlichen Prüfung bei der Kommission anmelden. Umstrukturierungsbeihilfen werden nur genehmigt, wenn der Umstrukturierungsplan gewährleistet, dass das Unternehmen ohne weitere staatliche Unterstützung wieder rentabel sein wird und einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Umstrukturierung leistet. Zudem muss der Plan Ausgleichsmaßnahmen (insbesondere strukturelle Maßnahmen oder Verhaltensmaßregeln) vorsehen, um etwaigen beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen zu begegnen.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission unter der Nummer SA.109026 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Quote
Zařazeno | út 02.07.2024 11:07:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3447&language=de |
lang | de |
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