Europäischer Rat vom Juni 2024
Gestern nahm Präsidentin Ursula von der Leyen an der ersten offiziellen Tagung des Europäischen Rates im Anschluss an die Europawahlen vom 6.bis 9. Juni teil.
Die 27 Staats- und Regierungschefs zogen eine Bilanz des Wahlergebnisses und fassten einen Beschluss über drei Spitzenpositionen, deren Amtsinhaber die EU-Organe in der kommenden Legislaturperiode leiten werden.
Präsidentin von der Leyen soll gemäß dem Vorschlag der Staats- und Regierungschefs in den kommenden fünf Jahren ihre Position an der Spitze der Kommission beibehalten, die estnische Ministerpräsidentin Kaja Kallas wurde als nächste Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin vorgeschlagen, und der ehemalige portugiesische Ministerpräsident António Costa wurde zum nächsten Präsidenten des Europäischen Rates gewählt.
Auf der abschließenden Pressekonferenz brachte Präsidentin von der Leyen ihre Wertschätzung zum Ausdruck: „Ich danke den Staats- und Regierungschefs, die meine Nominierung für ein zweites Mandat als Präsidentin der Europäischen Kommission unterstützt haben. Nach Vorstellung meiner politischen Leitlinien für die nächsten fünf Jahre werde ich das Europäische Parlament um Bestätigung meiner Ernennung ersuchen.“
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben auch die strategische Agenda 2024-2029 angenommen, in der die wichtigsten Ziele der EU für die nächsten fünf Jahre dargelegt sind. Diese Ziele stützen sich auf die folgenden drei Säulen: ein freies und demokratisches Europa, ein starkes und sicheres Europa sowie ein wohlhabendes und wettbewerbsfähiges Europa.
Starke Unterstützung und Sicherheitszusagen für die Ukraine
Kurz zuvor hatten die Staats- und Regierungschefs der EU bereits den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj begrüßt.
Nach Aufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen in dieser Woche war dies eine Gelegenheit für die EU als Ganzes, ihre uneingeschränkte Unterstützung für die Ukraine, die sich weiterhin gegen Russland verteidigt, zu bekräftigen.
Die Präsidenten von der Leyen, Michel und Selenskyj unterzeichneten die Sicherheitszusagen der EU für die Ukraine. Zu diesen Zusagen zählt die Zusicherung der EU, auch weiterhin die Waffen, die militärische Ausbildung und die Hilfe, die die Ukraine benötigt, bereitzustellen.
Darüber hinaus kündigte Präsidentin von der Leyen die Auszahlung von 1,9 Mrd. EUR aus der Ukraine-Fazilität an, in deren Rahmen die Ukraine bis 2027 stabile und vorhersehbare finanzielle Unterstützung in Höhe von 50 Mrd. EUR erhalten soll.
Die Staats- und Regierungschefs bekundeten ferner ihre Bereitschaft, in diesem Sommer erstmals unter Verwendung der außerordentlichen Einnahmen aus den immobilisierten Vermögenswerten Russlands finanzielle Unterstützung an die Ukraine zu leisten. Diese Entschlossenheit gründet sich auf die kürzlich erfolgte Annahme der einschlägigen Rechtsakte sowie auf den Beschluss der G7, Darlehen in Höhe von rund 50 Mrd. EUR bereitzustellen, die mit den Einnahmen aus den immobilisierten Vermögenswerten zu tilgen sind.
Auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigung
Die Staats- und Regierungschefs erörterten auch verschiedene Aspekte der Bereiche Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung, darunter die kürzlich aufgenommenen Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldau, die Lage in Georgien, gegen die EU gerichtete hybride Aktivitäten und der Verteidigungsbedarf der EU.
Der Europäische Rat forderte Israel auf, seinen Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts, bei der Ausübung seines Rechts auf Selbstverteidigung nachzukommen. Er zeigte sich zudem tief besorgt über die Folgen der Militäroperation in Rafah für die Zivilbevölkerung und über die zunehmenden Spannungen an der libanesisch-israelischen Grenze.
Weitere Informationen
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates
Erklärung von Präsidentin von der Leyen auf der abschließenden Pressekonferenz
Audiovisuelle Berichterstattung
Zařazeno | út 02.07.2024 12:07:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=AC/24/3549&language=de |
lang | de |
guid | /AC/24/3549/ |