Bewertung des ersten Zahlungsantrags aus Belgien durch die K
Die Kommission hat heute eine vorläufige positive Bewertung für 19 der 20 Etappenziele und Zielwerte im Zusammenhang mit dem ersten Zahlungsantrag Belgiens abgegeben, mit dem 658 Mio. EUR (ohne Vorfinanzierung) aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), dem Herzstück von NextGenerationEU, abgerufen werden sollen.
Dabei stellte die Kommission fest, dass ein Etappenziel im Zusammenhang mit der Rentenreform, das im belgischen Zahlungsantrag vom 20. September 2023 enthalten ist, nicht zufriedenstellend erreicht wurde.
Vorläufige positive Bewertung aller Etappenziele bis auf eine Ausnahme
Bei diesem Zahlungsantrag geht es um wichtige Schritte zur Umsetzung von neun Reform- und sieben Investitionsmaßnahmen, die für die Menschen und Unternehmen in Belgien positive Veränderungen in den Bereichen Digitalisierung, saubere Mobilität, Bildung, Erwachsenenbildung, Beschäftigung und öffentliche Haushaltsführung bewirken werden.
Wichtigste Maßnahmen im Rahmen des Zahlungsantrags:
- Reform für einen schnelleren Ausbau der 5G- und Glasfasernetze: Belgien hat den ersten Teil einer umfassenderen Reform zur Beseitigung von Engpässen beim Aufbau neuer Hochgeschwindigkeitsverbindungen im Land verabschiedet. Infolgedessen konnte 2022 bereits eine 5G-Versorgung der belgischen Haushalte zu 30 % erreicht werden, was eine erhebliche Verbesserung gegenüber 2021 (4 %) darstellte.
- Reformen und Investitionen zur Förderung einer sauberen Mobilität im ganzen Land: Mehrere Etappenziele und Zielwerte im ersten Zahlungsantrag betreffen den Umstieg auf Elektrofahrzeuge. Dazu zählen Maßnahmen zur Beschleunigung des Aufbaus der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in ganz Belgien – so wurden Steueranreize auf föderaler Ebene beschlossen und ein Rechtsrahmen für Flandern verabschiedet, um die Errichtung von 65 000 privaten, öffentlichen und halböffentlichen Ladestationen zu fördern. Darüber hinaus hat die Föderalregierung die Dienstwagenregelungen reformiert, sodass die Steuervergünstigungen ab 2026 nur noch für emissionsfreie Neuwagen gelten. Der föderale Haushalt für Mobilität wurde ebenfalls geändert und fördert nun Alternativen zu Dienstwagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Aktivierung des Aussetzungsverfahrens
Die Kommission hat festgestellt, dass ein Etappenziel im Zusammenhang mit der Rentenreform (Etappenziel 157) noch nicht zufriedenstellend erreicht wurde. Für dieses Etappenziel muss die belgische Föderalregierung einen Vorschlag für eine Rentenreform vorlegen, mit der das Rentensystem finanziell und sozial tragfähiger werden soll. Die Kommission hat festgestellt, dass die Reform noch nicht alle Anforderungen des Durchführungsbeschlusses des Rates erfüllt.
Aus diesem Grund leitet die Kommission nun das Zahlungsaussetzungsverfahren nach Artikel 24 Absatz 6 der ARF-Verordnung ein. Im Rahmen dieses Verfahrens können die Mitgliedstaaten innerhalb eines Monats Stellung nehmen und haben weitere sechs Monate Zeit, um das ausstehende Etappenziel zu erreichen, während sie die Zahlungen für die zufriedenstellend erreichten Etappenziele und Zielwerte bereits erhalten.
Wie geht es weiter?
Die Kommission hat ihre vorläufige positive Bewertung der Etappenziele und Zielwerte, die sie als zufriedenstellend erreicht erachtet, an den Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt, der nun innerhalb von vier Wochen dazu Stellung nehmen muss.
Gleichzeitig hat die Kommission Belgien mitgeteilt, aus welchen Gründen das Etappenziel für die Rentenreform ihres Erachtens nicht zufriedenstellend erreicht wurde. Belgien hat nun einen Monat Zeit, um der Kommission eine Stellungnahme vorzulegen.
Nachdem der WFA zur vorläufigen positiven Bewertung Stellung genommen hat und die Stellungnahme Belgiens geprüft wurde, fasst die Kommission einen Beschluss über die Zahlung, woraufhin die Mittel an Belgien fließen können.
Sollte die Kommission auch nach der Stellungnahme Belgiens an ihrer Einschätzung festhalten, dass das Etappenziel bezüglich der Rentenreform nicht zufriedenstellend erreicht wurde, wird sie einen Teil der Zahlung aussetzen. Grundlage für die Ermittlung des ausgesetzten Betrags ist die Methode der Kommission für Zahlungsaussetzungen (gemäß Anhang II der Mitteilung vom 21. Februar 2023), die für alle Mitgliedstaaten gilt.
Belgien hat sodann sechs Monate Zeit, um das noch ausstehende Etappenziel zu erreichen. Nach Ablauf der Frist prüft die Kommission, ob das Etappenziel in zufriedenstellender Weise erreicht wurde. Ist das der Fall, hebt sie die Aussetzung auf und veranlasst die Zahlung des ausstehenden Betrags.
Hintergrund
Der belgische Aufbau- und Resilienzplan umfasst viele unterschiedliche Investitions- und Reformmaßnahmen. Er wird mit Finanzhilfen in Höhe von 5 Mrd. EUR und Darlehen von 264 Mio. EUR gefördert.
Belgien hat bereits 17 % der im belgischen Plan vorgesehenen Mittel (770 Mio. EUR als Vorfinanzierung im August 2021 und eine Vorauszahlung von 145 Mio. EUR aus REPowerEU im Januar 2024) erhalten.
Weitere Informationen zum belgischen Plan, insbesondere auch eine Landkarte mit den Projekten, die in Belgien aus der Aufbau- und Resilienzfazilität gefördert werden, finden Sie hier.
Weitere Informationen
Vorläufige Bewertung des ersten Zahlungsantrags aus Belgien durch die Kommission
Belgiens Aufbau- und Resilienzplan
Aufbau- und Resilienzfazilität
Aufbau- und Resilienzfazilität – Landkarte der geförderten Projekte
Aufbau- und Resilienzscoreboard
Verordnung zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität
Die EU als Anleiheemittent
Zařazeno | út 02.07.2024 15:07:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3485&language=de |
lang | de |
guid | /IP/24/3485/ |