Moldau unterzeichnet EU-Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung
Bei einem offiziellen Besuch der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständigen Kommissarin Stella Kyriakides in Chisinau wurde Moldau heute das 38.Land, das die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung im Gesundheitsbereich unterzeichnet hat. Moldau ist nun das sechsteEU -Bewerberland, das Vertragspartei des Abkommens wird.
Die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung ist ein rechtlicher und operativer Mechanismus, der es den teilnehmenden Ländern ermöglicht, angesichts einer ernsten Gesundheitsbedrohung ihre Kräfte zu bündeln und gemeinsam lebenswichtige Güter wie Arzneimittel und medizinische Ausrüstung zu erwerben. So konnten die teilnehmenden Länder während der COVID-19-Pandemie unter gleichen Bedingungen persönliche Schutzausrüstung, Nadeln und Spritzen für COVID-19-Impfungen, Beatmungsgeräte und Arzneimittel erwerben.
Die Teilnahme an der Vereinbarung über das gemeinsame Vergabeverfahren ermöglicht es einem Land, von der kombinierten Kaufkraft der EU-Mitgliedstaaten und der teilnehmenden Länder zu profitieren, was einen besseren Zugang und eine größere Versorgungssicherheit für medizinische Gegenmaßnahmen in einer gesundheitlichen Notlage ermöglicht, indem der Bedarf gebündelt und Skaleneffekte erzielt werden. Die Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung verbessert auch die Vorbereitung der teilnehmenden Länder auf schwerwiegende grenzüberschreitende Krankheiten, indem Verträge über wesentliche medizinische Gegenmaßnahmen abgeschlossen werden, bevor größere Ausbrüche auftreten.
Zuletzt unterzeichnete die Kommission einen Rahmenvertrag für die gemeinsame Beschaffung über die Lieferung von bis zu 665,000 Dosen des Impfstoffs gegen Zoonose Grippe (Aviäre Grippe) aus Seqirus mit einer Option für weitere 40 Millionen Dosen. Mit diesem Vertrag, mit dem die Vogelgrippe verhindert werden soll, wird sichergestellt, dass die teilnehmenden Länder bei Bedarf Zugang zu medizinischen Gegenmaßnahmen haben.
Die Kommission verwaltet über ihre Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) die Vergabeverfahren im Rahmen der Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung in enger Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Ländern. Diese Länder können dann die vertraglich vereinbarten Produkte bei Bedarf unter Verwendung ihrer nationalen Haushalte erwerben.
Für weiterführende Informationen
Beschluss über die gemeinsame Beschaffung von 2014
PARITÄTISCHE PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG: teilnehmende Länder
Quote
Zařazeno | út 09.07.2024 09:07:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3683&language=de |
lang | de |
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