Finanzielle Soforthilfe
Die Europäische Kommission und die Palästinensische Behörde haben eine Absichtserklärung unterzeichnet, in der eine Strategie zur Bewältigung der kritischen Haushalts- und Steuerlage der Palästinensischen Behörde und zur Unterstützung der palästinensischen Wirtschaft dargelegt wird, deren strukturelle Schwächen durch die Folgen des Krieges im Gaza-Streifen und das Ausstehen der dringend benötigten Entwicklungen und Reformen noch verschärft wurden.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen‚ erklärte: „Israelis, Palästinenser und die gesamte Region verdienen Frieden, Sicherheit und Stabilität. Die Zweistaatenlösung ist der beste Weg, um dies zu gewährleisten. Mit dieser gemeinsamen Strategie unterstützen wir die Reformbemühungen der Palästinensischen Behörde. Zusammen schaffen wir die Grundlagen für wirtschaftliche und politische Stabilität im Westjordanland. Und bereiten den Wiederaufbau des Gazastreifens vor. Wir brauchen einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand. Und wir müssen uns für die Zukunft vorbereiten.“
Ziel der Strategie ist es, die Palästinensische Behörde und die Wirtschaft im Westjordanland zu stabilisieren. Zusammen mit einer substanziellen und glaubwürdigen Reformagenda der Palästinensischen Behörde sollen die Grundlagen für Erholung und Resilienzaufbau geschaffen werden. Die Strategie zielt auch darauf ab, bessere Bedingungen für den Wiederaufbau des Gazastreifens zu schaffen, sobald die Umstände vor Ort dies zulassen.
In einem ersten Schritt wird die EU der Palästinensischen Behörde kurzfristige finanzielle Soforthilfe leisten, um ihren dringendsten Finanzbedarf zu decken und ihre substanzielle und glaubwürdige Reformagenda zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung in Höhe von 400 Mio. EUR in Form von Zuschüssen und Darlehen wird zwischen Juli und September 2024 in drei Tranchen ausgezahlt, sofern bei der Umsetzung der Reformagenda der Palästinensischen Behörde Fortschritte erzielt werden.
Die kurzfristige finanzielle Unterstützung soll den Weg für ein Umfassendes Programm für die Erholung und die Resilienz Palästinas ebnen. Auch Mittel anderer Geber werden benötigt; die Kommission schlägt daher vor, für den Zeitraum Herbst 2024 bis Ende 2026 eine Geberkoordinierungsplattform für Palästina einzurichten. Die Kommission wird Anfang September einen Legislativvorschlag für dieses Programm vorlegen, damit die Zahlungen vor Jahresende beginnen können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit dem mehrjährigen Unterstützungsprogramm soll es der Palästinensischen Behörde ermöglicht werden, bis 2026 ein Haushaltsgleichgewicht zu erreichen und anschließend ihre langfristige finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen. Das Programm wird von der Umsetzung der Reformagenda im Einklang mit der Strategie der Palästinensischen Behörde abhängig gemacht. Es würde im Herbst 2024 beginnen und bis Ende 2026 laufen.
Ziel der Reformstrategie der Palästinensischen Behörde ist es, die Tragfähigkeit des Haushalt sicherzustellen und dabei die palästinensische Verwaltung und Regierungsführung zu modernisieren, Korruption zu bekämpfen, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz zu fördern, die Sozialversicherungs- und Bildungssysteme zu reformieren, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und die Grundlagen einer Marktwirtschaft zu stärken. Alle Auszahlungen werden auf der Grundlage der Fortschritte der Palästinensischen Behörde auf dem Weg zu den vereinbarten Reformzielen erfolgen. Die für den Wiederaufbau des Gazastreifens erforderlichen Mittel werden als solche nicht von diesem Programm abgedeckt und müssen gesondert als Teil einer umfassenderen gemeinsamen Anstrengung der internationalen Gemeinschaft ausgewiesen werden.
Die Palästinensische Behörde und die Kommission sind übereingekommen, eine Geberkoordinierungsplattform einzurichten, um die Unterstützung für die Palästinensische Behörde in Zusammenarbeit mit wichtigen internationalen Partnern zu straffen.
Darüber hinaus soll mit dem Programm ein Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen Israel und der Palästinensischen Behörde geleistet werden, wozu auch die ordnungsgemäße Zahlung der der Palästinensischen Behörde zustehenden Steuereinnahmen und die Aufhebung der Zugangsbeschränkungen für palästinensische Arbeitskräfte gehören.
Hintergrund
Die Europäische Union ist der größte Geber von Außenhilfe für die Palästinenser im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Strategie für den Zeitraum 2021-2024, wobei sich die Hilfe auf annähernd 1,2 Mrd. EUR beläuft; 809,4 Mio. EUR davon wurden bereits bewilligt.
Weitere Informationen
Absichtserklärung
Website Palästina
Factsheet: Beziehungen EU-Palästina
Quote
Zařazeno | pá 19.07.2024 12:07:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3823&language=de |
lang | de |
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