Kommission koordiniert Maßnahmen der nationalen Verbraucherschutzbehörden gegen Meta wegen des „Pay or consent“-Modells

Kommission und nationale Behörden ergreifen Maßnahmen gegen Meta

Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat heute ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit seinem „Pay or consent“-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung. Die Maßnahme begann 2023, unmittelbar nachdem Meta die Verbraucher*innen über Nacht aufgefordert hatte, Facebook und Instagram entweder gegen Entgelt zu nutzen oder einzuwilligen, dass Meta ihnen unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten personalisierte Werbung anzeigt und daraus Einnahmen erzielen kann („Pay or consent“).

Die Verbraucherschutzbehörden prüften mehrere Elemente, die irreführende oder aggressive Praktiken darstellen könnten, insbesondere, ob Meta den Verbraucher*innen im Vorfeld wahrheitsgetreue, klare und ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt hat. Die Behörden prüften, ob diese Informationen es den Verbraucher*innen ermöglichten zu verstehen, wie sich ihre Entscheidung, entweder zu zahlen oder oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für gewerbliche Zwecke zu akzeptieren, auf ihre Rechte als Verbraucher auswirkt. Darüber hinaus befürchten die CPC-Behörden, dass viele Verbraucher*innen möglicherweise unangemessenem Druck ausgesetzt waren, rasch zwischen den beiden Modellen zu wählen, da sie befürchten, den Zugang zu ihren Konten und ihrem Kontaktnetz sofort zu verlieren.

Diese koordinierte Maßnahme des CPC-Netzes gegen Meta ergänzt andere laufende Verfahren auf EU- und nationaler Ebene im Zusammenhang mit demselben Modell. Die heutige Maßnahme konzentriert sich insbesondere auf die Prüfung der Praktiken von Meta im Rahmen des EU-Verbraucherrechts und unterscheidet sich von den laufenden Untersuchungen der Kommission gegen das Unternehmen wegen eines möglichen Verstoßes des „Pay or consent“-Modells gegen das Gesetz über digitale Märkte, dem förmlichen Auskunftsverlangen der Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste und der Prüfung durch die irische Datenschutzkommission im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Kernelemente der Maßnahme gegen Meta:

Die CPC-Behörden ermittelten im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Meta-Geschäftsmodells mehrere Praktiken, die Anlass zu Bedenken geben und möglicherweise als unfair angesehen werden und gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln verstoßen könnten:

  • Irreführung der Verbraucher*innen durch die Verwendung des Wortes „kostenlos“, während Meta von Nutzern, die seine Dienste nicht gegen eine Gebühr abonnieren möchten, verlangt zu akzeptieren, dass Meta unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch die Anzeige personalisierter Werbung Einnahmen erzielen kann;
  • Verwirrung der Nutzer*innen, indem diese veranlasst werden, durch verschiedene Fenster in der Facebook/Instagram-App oder Webversion zu navigieren und auf Hyperlinks zu verschiedenen Teilen der Nutzungsbedingungen oder der Datenschutzrichtlinie zu klicken, um herauszufinden, wie Meta ihre Präferenzen, personenbezogenen Daten und nutzergenerierten Daten nutzt, um ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen;
  • Verwendung ungenauer Begriffe und Sprache wie „Ihre Informationen“, um auf die „personenbezogenen Daten“ von Verbraucher*innen zu verweisen, oder Erwecken des Eindrucks, dass Verbraucher*innen, die sich für die zahlungspflichtige Nutzung entscheiden, überhaupt keine Werbung sehen werden, während ihnen möglicherweise doch Werbung begegnet, wenn sie Inhalte nutzen, die über Facebook oder Instagram von anderen Mitgliedern der Plattform bereitgestellt werden;
  • Ausübung von Druck auf die Verbraucher*innen, die Facebook/Instagramm bis zur Einführung des neuen Geschäftsmodells unentgeltlich nutzten und für die Facebook/Instagram oft einen wesentlichen Teil ihres gesellschaftlichen Lebens und ihrer sozialen Interaktionen ausmachen, um sie zu einer sofortigen Entscheidung zu veranlassen, ohne sie vorzuwarnen oder ihnen ausreichend Zeit und eine echte Gelegenheit zu geben, zu prüfen, wie sich diese Entscheidung möglicherweise auf ihre Vertragsbeziehung mit Meta auswirkt, indem ihnen kein Zugang zu ihren Konten gewährt wird, bevor sie ihre Entscheidung treffen.

Nächste Schritte

Meta hat bis zum 1. September 2024 Zeit, um auf das Schreiben des CPC-Netzes und der Kommission zu antworten und Lösungen vorzuschlagen. Ergreift Meta nicht die erforderlichen Schritte, um die geäußerten Bedenken auszuräumen, können die CPC-Behörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen und Sanktionen zu verhängen.

Hintergrund

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Durchsetzung im Sinne der CPC-Verordnung (EU) 2017/2394

Im CPC-Netz sind Behörden zusammengeschlossen, die für die Durchsetzung des EU-Verbraucherschutzrechts zuständig sind. Im Rahmen der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission können sie Maßnahmen ergreifen, um grenzübergreifende Fragen auf EU-Ebene anzugehen. Darüber hinaus können Verbraucherverbände wie der Europäische Verbraucherverband (BEUC) innerhalb desselben Rahmens Warnungen über neu auftretende Marktbedrohungen übermitteln. Ihre Informationen sind dann für die Durchsetzungsbehörden direkt zugänglich.

Am 30. November 2023 warnte der BEUC das CPC-Netz vor potenziell irreführenden und aggressiven Praktiken im Zusammenhang mit dem neuen Abonnementmodell von Meta. Darüber hinaus gingen bei CPC-Behörden verschiedener Mitgliedstaaten mehrere diesbezügliche Beschwerden von nationalen Organisationen ein.

Einschlägige wesentliche Bestimmungen des Verbraucherrechts

Die Artikel 5 bis 9 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt verbieten unlautere Geschäftspraktiken in Form irreführender Handlungen oder aggressiver Geschäftspraktiken oder irreführender Unterlassungen. Die Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken der Europäischen Kommission sehen weitere konkrete Informationen darüber vor, wann Angaben im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken als irreführend anzusehen sind.

Artikel 3 der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen verbietet Vertragsklauseln, die entgegen dem Gebot von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursachen. Die Leitlinien zur Auslegung und Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken der Europäischen Kommission sehen konkrete Informationen darüber vor, wann vertragliche Klauseln als irreführend anzusehen sind.

Am 1. März 2024 übermittelte die Kommission Meta ein förmliches Auskunftsverlangen nach dem Gesetz über digitale Dienste, um weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Abonnement der werbefreien Option für Facebook und Instagram einzuholen, das Meta im November 2023 für Nutzer*innen in der EU eingeführt hatte.

Am 25. März 2024 leitete die Kommission ein Verfahren gegen Meta ein, um zu untersuchen, ob das im November 2023 für Nutzer*innen in der EU eingeführte „Pay or consent“-Modell im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Märkte steht, wonach sog. Torwächter wie Meta die Einwilligung der Nutzer*innen einholen müssen, wenn sie beabsichtigen, personenbezogene Daten von Nutzer*innen aus betreffenden zentralen Plattformdiensten mit Daten aus anderen Diensten zusammenzuführen. Am 1. Juli 2024 übermittelte die Kommission Meta ihre vorläufigen Feststellungen und teilte mit, dass das „Pay or consent“-Modell für Werbung gegen das Gesetz über digitale Märkte verstößt.

Weitere Informationen

Soziale Medien und Suchmaschinen – Europäische Kommission

Weitere Informationen über Maßnahmen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Quote

Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie die Verbraucher*innen durch zweifelhafte Praktiken irregeführt werden. Wir sind stolz auf unsere strengen Verbraucherschutzvorschriften, nach denen die Verbraucher*innen das Recht haben, über Änderungen, wie sie von Meta vorgeschlagen wurden, angemessen informiert zu werden. In der EU sind die Verbraucher*innen in der Lage, wirklich fundierte Entscheidungen zu treffen, und wir ergreifen nun Maßnahmen, um dieses Recht zu wahren.
Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz 2024-07-21

Die Verbraucher*innen dürfen nicht zu der Annahme verleitet werden, dass sie entweder zahlen und keine Werbung mehr gezeigt bekommen oder eine Dienstleistung kostenfrei erhalten, wenn sie sich stattdessen damit einverstanden erklären, dass das Unternehmen ihre personenbezogenen Daten nutzt, um mit Anzeigen Einnahmen zu erzielen. Die EU-Verbraucherschutzvorschriften sind in dieser Hinsicht eindeutig. Unternehmer müssen die Verbraucher*innen vorab und in völlig transparenter Weise darüber informieren, wie sie ihre personenbezogenen Daten verwenden. Dies ist ein Grundrecht, das wir schützen werden.
Didier Reynders, Kommissar für Justiz 2024-07-21


Zařazenopo 22.07.2024 13:07:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3862&language=de
langde
guid/IP/24/3862/

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