Kommission veröffentlicht neue Leitlinien für mehr Klarheit in Bezug auf Fluggastrechte

Neue Leitlinien für mehr Klarheit in Bezug auf Fluggastrechte

Die Kommission veröffentlicht heuteüberarbeitete Auslegungsleitlinien zu Fluggastrechten, die die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und die Durchsetzung durch die nationalen Stellen harmonisieren werden. Seit 2016 gibt die Kommission Leitlinien heraus, um den gemeinsamen Bedenken der nationalen Durchsetzungsstellen, der Fluggäste und ihrer Verbände sowie der Vertreter der Industrie Rechnung zu tragen. Die heutige Überarbeitung trägt insbesondere den Urteilen des Gerichtshofs seit 2016 Rechnung, in denen bestimmte Bestimmungen präzisiert werden, wodurch eine wirksamere und einheitlichere Durchsetzung der Vorschriften ermöglicht wird. Außerdem wurde ein neuer Abschnitt über massive Reiseunterbrechungen hinzugefügt.

Außerdem wurden überarbeitete Auslegungsleitlinien zu den Rechten von Flugreisenden mit Behinderungen und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität veröffentlicht.

Die auf EU-Ebene festgelegten Fahrgastrechte werden von den Verkehrsunternehmen angewandt und von den nationalen Stellen durchgesetzt. Unterschiede zwischen den nationalen Gepflogenheiten können für Reisende Verwirrung schaffen, wenn sie auf ihrer Reise vor Herausforderungen stehen, insbesondere wenn sie sich über EU-Grenzen erstrecken. Für die Fluggäste kann es auch schwierig sein, die notwendigen Schritte zu verstehen und eine angemessene Unterstützung zu finden. Die heutigen Leitlinien werden dazu beitragen, die Umsetzung zu verbessern und die Bemühungen der Kommission zur Sensibilisierung für die Fahrgastrechte zu ergänzen, unter anderem durch regelmäßige Online-Sensibilisierungskampagnen, die Webseiten „Ihr Europa“ und eine mobile App für Fahrgastrechte.

Fluggäste, die mehr Informationen über ihre Rechte benötigen

Die heutigen Leitlinien gehen mit der Veröffentlichung einer neuen Eurobarometer-Umfrage einher, in der hervorgehoben wird, dass die meisten Europäerinnen und Europäer immer noch das Gefühl haben, nicht ausreichend über ihre Fahrgastrechte zu informieren, auch wenn das Bewusstsein im Vergleich zu vor fünf Jahren zugenommen hat.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Befragten am ehesten gut über die Fahrgastrechte für Bahnreisen informiert fühlen (33 %), gefolgt von Flugzeug (30 %), Bus (27 %) und dann Schiff/Fähre (16 %). Die Umfrage zeigt auch, dass 84 % der Befragten, die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität beantragten, mit der Antwort zufrieden waren.

35 % der Reisenden haben Informationen über Passagierrechte erhalten, was einem Anstieg um 13 Prozentpunkte seit 2019 entspricht. Am häufigsten handelte es sich dabei um Bahnhöfe (9 %, + 5). 75 % der Flugreisenden erhielten vor der Reise Informationen über ihre Rechte, gegenüber 61 % im Schienenverkehr, 51 % bei Reisebussen und 54 % bei Schiffen/Fähren. Sensibilisierungsmaßnahmen sind nach wie vor äußerst wichtig.

Die Zufriedenheit mit erheblichen Störungen ist bei Flügen am höchsten (66 %, + 12 Prozentpunkte, gefolgt von Schiffen/Fähren (53 %, -3 Prozentpunkte), Schienenverkehr (52 %, + 8 Prozentpunkte) und Reisebussen (50 %, + 8 Prozentpunkte).

Die Nutzung von Einzeltickets für multimodale Reisen ist nach wie vor auf 11 % (unverändert) begrenzt, wobei Schiene/Seeverkehr (39 %, + 9 Prozentpunkte) und Flugzeug/Schiene (25 %, + 1 Prozentpunkt) die gängigsten Kombinationen sind. 32 % (+ 7 Prozentpunkte) hatten Probleme, 13 % (+ 4 Prozentpunkte) hatten einen Anschluss fast verpasst und 11 % (+ 3 Prozentpunkte) verpassten tatsächlich einen Anschluss.

Nächste Schritte

Die Leitlinien können nun von den Betreibern und den nationalen Durchsetzungsstellen genutzt werden. Darüber hinaus stehen die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage sowie die Leitlinien den Mitgesetzgebern zur Verfügung, da sie die beiden Vorschläge der Kommission vom November 2023 zur Durchsetzung der Fluggastrechte und der Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen sowie den Legislativvorschlag der Kommission aus dem Jahr 2013 zu Fluggastrechten prüfen.

Hintergrund

Die EU ist der einzige Raum der Welt, in dem Fahrgäste durch ein umfassendes Bündel von Rechten geschützt sind – unabhängig davon, ob sie mit dem Luft-, Schienen-, Schiffs- oder Busverkehr reisen. Die Passagierrechte ruhen auf drei Eckpfeilern: Nichtdiskriminierung; genaue, zeitgerechte und zugängliche Informationen; unverzüglichen und angemessenen Unterstützungsleistungen. Dieser Schutz ist in der Welt einzigartig.

Eurobarometer ist das Umfrageinstrument, das von den EU-Organen und -Agenturen eingesetzt wird, um die öffentliche Meinung in Europa zu Themen im Zusammenhang mit der Europäischen Union sowie die Einstellungen zu politischen oder sozialen Themen regelmäßig zu überwachen. Diese Eurobarometer-Umfrage wurde zwischen dem 12. Januar und dem 4. Februar 2024 mit 26,601 Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt.

Für weiterführende Informationen

Überarbeitete Auslegungsleitlinien zu Fluggastrechten

Anhang zu den überarbeiteten Auslegungsleitlinien zu Fluggastrechten

Überarbeitete Auslegungsleitlinien zu den Rechten von Flugreisenden mit Behinderungen und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität

Anhang zu den überarbeiteten Auslegungsleitlinien zu den Rechten von Flugreisenden mit Behinderungen und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität

Ergebnisse: Eurobarometer Spezial 543

Informationen über die EU-Fahrgastrechte sind in allen Amtssprachen der EU auf den Webseiten „Ihr Europa“ und über die EU-App zu Fahrgastrechten verfügbar.

Quote

Die EU ist der einzige Raum der Welt, in dem die Passagiere durch eine ganze Reihe von Rechten geschützt sind – auf die wir stolz sein können. Mit den heutigen Leitlinien unterstützen wir weiterhin die nationalen Behörden und Verkehrsunternehmen, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Dies wiederum wird den Bürgerinnen und Bürgern helfen, wie die heutige Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass sie sich ihrer Rechte nicht immer vollständig bewusst sind. Im vergangenen November hat die Kommission vorgeschlagen, dass die Anbieter die Fahrgäste über ihre Rechte und ihre Rechte für multimodale Reisen informieren. Ich bitte das Parlament und den Rat, sich rasch auf diese neuen Vorschriften für multimodale Reisen zu einigen, um die Europäerinnen und Europäer unabhängig davon, wie sie reisen, besser zu schützen.
Wopke Hoekstra, EU-Kommissar für Klimapolitik und zuständig für Verkehr 2024-07-21


Zařazenopo 22.07.2024 12:07:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/3924&language=de
langde
guid/IP/24/3924/

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