Staatliche Beihilfen
Die Europäische Kommission hat eine mit 2 Mrd. EUR ausgestattete niederländische Maßnahme zur Unterstützung des Projekts PALLAS, das auf die Herstellung medizinischer Radioisotope für die Krebsdiagnose und -behandlung ausgerichtet ist, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme trägt im Einklang mit der Arzneimittelstrategie für Europa zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei unentbehrlichen und lebensrettenden Arzneimitteln bei.
Die niederländische Maßnahme
Die Niederlande haben die geplante Unterstützung des Projekts PALLAS, das den Bau eines Reaktors und eines Nuclear Health Centre in Petten (Niederlande) umfasst, bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommission hat 2013 bereits einen Beschluss zu diesem Projekt erlassen, mit dem sie eine Beihilfe für die Vorbereitungsphase genehmigte.
Der neue Reaktor wird den 1961 in Betrieb genommenen Hochflussreaktor ersetzen, der zu den weltweit wichtigsten Reaktoren für die Herstellung medizinischer Isotope zählt. Der Pallas-Reaktor soll Anfang der 2030er Jahre in Betrieb genommen werden. Aus den dort erzeugten medizinischen Isotopen werden im Nuclear Health Centre Radiochemikalien hergestellt werden. Diese werden dann zu radioaktiven Arzneimitteln weiterverarbeitet werden, die Patienten zur Diagnose und Behandlung mehrerer Krankheiten, einschließlich Krebserkrankungen, verabreicht werden können.
Der Reaktor und das Nuclear Health Centre werden auch für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten auf dem Gebiet der Nuklearmedizin und der Kernkrafttechnologie genutzt. Sie sind nicht für die Energieerzeugung bestimmt.
Die Beihilfe im Rahmen der Maßnahme wird in Form von Darlehen und Eigenkapital von insgesamt rund 2 Mrd. EUR für ein neu gegründetes Unternehmen gewährt, das den Reaktor und das Nuclear Health Centre bauen und betreiben wird. Dieses Unternehmen wird aus dem Zusammenschluss der PALLAS-Stiftung, die 2013 von den Niederlanden für die Projektleitung in der Vorbereitungsphase gegründet wurde, und der Nuclear Research and Consultancy Group, die den bestehenden Hochflussreaktor betreibt, hervorgehen.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, nach dem Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind. Dabei ist sie zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Die Maßnahme ist erforderlich und geeignet, da das Projekt PALLAS ohne die öffentliche Unterstützung nicht durchgeführt würde.
- Die Beihilfe angesichts der nachgewiesenen Finanzierungslücke angemessen und auf das erforderliche Minimum begrenzt (d. h., es wird nur in dem Umfang gefördert, der erforderlich ist, damit es zu der Investition kommt).
- Die Niederlande haben ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Beihilfe nur begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel hat. Insbesondere haben sich die niederländischen Behörden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das neugegründete Unternehmen beim Betrieb von PALLAS seine Produkte zu Preisen anbietet, die alle mit ihrer Produktion und Vermarktung verbundenen Kosten decken, und damit dem Grundsatz der vollständigen Kostendeckung auf Unternehmensebene Rechnung trägt. Der Kostendeckungsgrundsatz wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt, um für mehr Wettbewerb und stärkere wirtschaftliche Nachhaltigkeit in der Versorgungskette im Bereich der Nuklearmedizin zu sorgen. Die Einhaltung dieses Grundsatzes bei der Festlegung der Preise des neugegründeten Unternehmens wird von einem unabhängigen Treuhänder überwacht.
Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Weitere Informationen
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission zum Thema Wettbewerb unter der Nummer SA.103925 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter Competition Weekly e-News.
Quote
Zařazeno | pá 26.07.2024 15:07:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/4028&language=de |
lang | de |
guid | /IP/24/4028/ |