Kommission und Hoher Vertreter/Vizepräsident fordern stärkeres Engagement für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt

Internationaler Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen

Im Vorfeld des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter/Vizepräsident folgende Erklärung abgegeben:

„Alle Formen von Gewalt gegen Frauen sind abscheulich. Sie stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar und untergraben unsere Grundwerte.

Frauen in allen Teilen der Welt erfahren nach wie vor unbeschreibliche physische, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt, sowohl offline als auch online. Frauen und Mädchen tragen zudem die Hauptlast der unmittelbaren gewaltsamen und der dauerhaften Auswirkungen von Kriegen und Konflikten und sind unverhältnismäßig oft von wirtschaftlicher Not betroffen. Besonders dramatisch ist die Lage im Zusammenhang mit humanitären Krisen, in denen Fälle von konfliktbezogener sexueller Gewalt und Menschenhandel häufig nicht gemeldet werden.

Nach dem Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul, dem ehrgeizigsten und umfassendsten Regelwerk zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, haben wir in diesem Jahr die ersten Unionsvorschriften zur wirksamen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt angenommen, die die bestehenden Rechtsvorschriften in den EU-Mitgliedstaaten ergänzen. Wir verfügen nun über zusätzliche Instrumente, um solche Gewalt sowohl offline als auch online zu bekämpfen, um sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen sicher sein und ohne Angst leben können, um die Opfer gezielt zu unterstützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Wir fordern alle Mitgliedstaaten auf, diese robusten Maßnahmen rasch umzusetzen.

Unsere Entschlossenheit, der Gewalt gegen Frauen in der ganzen Welt ein Ende zu setzen, ist eine der obersten Prioritäten des auswärtigen Handelns der EU, zumal die EU auch wichtiger Geber humanitärer Hilfe ist. Wir bekräftigen unser unerschütterliches Engagement für die unverzügliche Beseitigung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Zusammenarbeit mit Partnerländern, der Zivilgesellschaft, Frauenrechtsgruppen und Menschenrechtsverteidigern.“

Hintergrund

In der EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020–2025 verpflichtet sich die Europäische Union, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. Im Mai 2024 nahm die Europäische Union die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt an. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen umfassenden Rahmen für die wirksame Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der gesamten EU zu schaffen. Dies erfolgt durch die Einführung von Definitionen bestimmter Straftaten (Straftaten im Zusammenhang mit Cybergewalt, Genitalverstümmelung bei Frauen und Zwangsehen), die Stärkung des Schutzes und der Unterstützung der Opfer, die Erleichterung ihres Zugangs zur Justiz sowie eine verbesserte Prävention, Datenerhebung, Koordinierung und Zusammenarbeit.

Im Oktober 2023 trat die Europäische Union dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) bei. Dabei handelt es sich um das umfassendste internationale Rechtsinstrument zur Festlegung verbindlicher Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Parallel dazu hat die Kommission bereits die meisten Maßnahmen im Rahmen ihrer EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025) umgesetzt. Mit der Strategie soll sichergestellt werden, dass alle Opfer in der EU ihre Rechte nach dem Unionsrecht in vollem Umfang wahrnehmen können. Im Juli 2023 nahm die Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Opferschutzrichtlinie von 2012 an, um die Rechte aller Opfer von Straftaten in der gesamten Europäischen Union zu stärken.

Die Kommission veröffentlicht heute auch eine Flash-Eurobarometer-Umfrage zu geschlechtsspezifischen Stereotypen in Bezug auf Gewalt gegen Frauen. EU-weit halten es 92 % der Befragten für nicht hinnehmbar, dass ein Mann seine Frau oder Freundin gelegentlich schlägt. 82 % der Befragten halten es zudem für inakzeptabel, dass Männer Frauen anstarren oder sie begaffen, sich ihnen gegenüber anzüglich verhalten oder ihnen nachpfeifen. 73 % sind nicht der Meinung, dass Frauen Missbrauchs- oder Vergewaltigungsvorwürfe oftmals erfinden oder übertreiben.

Am 25. November werden Eurostat, die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) die Ergebnisse einer gemeinsamen Erhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU vorstellen. Weitere Informationen über die Erhebung zu geschlechtsspezifischer Gewalt finden Sie hier ab Montag, 25. November, 11.00 Uhr MEZ.

Die Kommission finanziert im Rahmen des Programms Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte Projekte und Organisationen, die geschlechtsspezifische Gewalt bekämpfen. Im Jahr 2025 werden im Rahmen des Aktionsbereichs DAPHNE 23 Mio. EUR bereitgestellt, um transnationale Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Kinder und geschlechtsspezifischer Gewalt im häuslichen Bereich und in Partnerschaften sowie Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung von Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt, einschließlich Kinderschutzsystemen, zu unterstützen.

Auf internationaler Ebene bilden der EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) sowie der bis 2027 verlängerte Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2021–2025 (GAP III) den ehrgeizigen Rahmen der EU für Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung der Rolle der Frau. Die EU wird als eine der Leitungsinstanzen der Aktionskoalition gegen geschlechtsspezifische Gewalt des Forums „Generation Gleichberechtigung“ ihre Bemühungen zur Eindämmung geschlechtsspezifischer Gewalt weltweit fortsetzen.

Sechs Jahre nach ihrem Start wurde die Anfangsphase der Spotlight-Initiative in fünf Regionen vollständig umgesetzt. Ihr Erfolg hat dazu geführt, dass die Initiative aufgrund ihrer Wirkung auf alle Ziele für nachhaltige Entwicklung zu einer der zwölf „Initiativen mit hoher Wirkung“ gekürt wurde. Mit Beginn der nächsten Phase der Initiative wird die EU weiterhin weltweit in die Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt investieren.

Wie jedes Jahr nehmen die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) an der UN-Women-Kampagne „Orange the World“ teil. Am Abend des 24. November wird die Zentrale der Europäischen Kommission, das Berlaymont-Gebäude, in Orange beleuchtet, dem von den Vereinten Nationen benannten Symbol für das weltweite Engagement zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Auch die Fassade der EAD-Zentrale wird zur Unterstützung der Kampagne orange erstrahlen. Bilder werden auf EbS verfügbar sein.

Weitere Informationen

Geschlechtsspezifische Gewalt beenden

EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025

Aktionsplan für die Gleichstellung (GAP) III

Flash Eurobarometer 544 – Geschlechterstereotypen – Gewalt gegen Frauen

Gemeinsame Erhebung von Eurostat, FRA und EIGE zu geschlechtsspezifischer Gewalt in der EU

Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

EU-Strategie für die Rechte von Opfern (2020-2025)

Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Opferschutzrichtlinie von 2012

Spotlight-Initiative

Programm „ACT“

Orange the World

Global Hub for Victims of Violence (Globale Plattform für Opfer von Gewalt)


Zařazenone 24.11.2024 11:11:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=STATEMENT/24/5989&language=de
langde
guid/STATEMENT/24/5989/

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