Kommission aktualisiert EU-Flugsicherheitsliste
Die Europäische Kommission hat heute die EU-Flugsicherheitsliste aktualisiert, d. h. die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Europäischen Union eine Betriebsuntersagung oder Betriebsbeschränkungen ergangen sind, weil sie die internationalen Sicherheitsstandards nicht erfüllen. Die Gewährleistung eines Höchstmaßes an Flugsicherheit für die Europäer und alle anderen Reisenden steht im Mittelpunkt der Flugsicherheitspolitik der Kommission.
Nach dem heutigen Update wurde Air Tanzania in die Liste aufgenommen. Grundlage für diese Entscheidung sind Sicherheitsbedenken, die von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) festgestellt wurden. Dies führte auch zu der Entscheidung, Air Tanzania keine Genehmigung als Drittlandsbetreiber (TCO) zu erteilen.
Kommissionsmitglied Tzitzikostas begrüßte auch die positive Entscheidung der EASA vom 29. November 2024, die Aussetzungen für Betreiber aus Drittländern, die Pakistan International Airlines (PIA) auferlegt wurden, aufzuheben. Seit der Aussetzung der TCO-Genehmigung im Jahr 2020 haben PIA und die pakistanische Zivilluftfahrtbehörde (PCAA) erhebliche Fortschritte bei der Verbesserung der Sicherheitsleistung und der Aufsichtskapazitäten erzielt. Die PIA darf nun ihre Operationen in der EU wieder aufnehmen. Darüber hinaus hat Airblue Limited, eine weitere pakistanische Fluggesellschaft, auch die TCO-Genehmigung der EASA erhalten.
Nach der heutigen Aktualisierung sind insgesamt 129 Fluggesellschaften vom EU-Himmel ausgeschlossen:
- 100 in 15 Staaten zugelassene Luftfahrtunternehmen aufgrund unzureichender Sicherheitsaufsicht durch die Luftfahrtbehörden dieser Staaten;
- 22 in Russland zugelassene Fluggesellschaften sowie 7 einzelne Fluggesellschaften aus anderen Staaten, die auf schwerwiegenden Sicherheitsmängeln beruhen: Air Tanzania (Tansania), Air Zimbabwe (Simbabwe), Avior Airlines (Venezuela), Blue Wing Airlines (Suriname), Iran Aseman Airlines (Iran), Fly Baghdad (Irak) und Iraqi Airways (Irak).
Zwei weitere Fluggesellschaften unterliegen Betriebsbeschränkungen und dürfen nur mit bestimmten Flugzeugtypen in die EU fliegen: Iran Air (Iran) und Air Koryo (Nordkorea).
Hintergrund
Die heutige Aktualisierung der EU-Flugsicherheitsliste beruht auf der einstimmigen Stellungnahme von Flugsicherheitsexperten der Mitgliedstaaten, die vom 19. bis 21. November 2024 unter der Schirmherrschaft des EU-Flugsicherheitsausschusses in Brüssel zusammenkamen. Den Vorsitz in diesem Ausschuss führt die Europäische Kommission mit Unterstützung der EASA. Auch der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt die Aktualisierung. Entscheidungen im Rahmen der EU-Flugsicherheitsliste beruhen auf internationalen Sicherheitsnormen, insbesondere den von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) erlassenen Normen.
Für weitere Informationen
Fragen und Antworten von & auf der EU-Flugsicherheitsliste
Liste der in der EU verbotenen Fluggesellschaften
Quote
Zařazeno | pá 13.12.2024 11:12:00 |
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Zdroj | Evropská komise de |
Originál | ec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=IP/24/6422&language=de |
lang | de |
guid | /IP/24/6422/ |